™kumenischer Rat der Kirchen

Achten Vollversammlung
Vollversammlungsausschüsse

Bericht des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen I
- wie von der Achten Vollversammlung angenommen -

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I. Bericht des Vorsitzenden
II. Der Bericht des Generalsekretärs
III. Die Grundsatzerklärung "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK" (CUV)
IV. Anträge auf Mitgliedschaft
V. Beziehungen zu den orthodoxen Kirchen
VI. Beziehungen zu regionalen ökumenischen Organisationen (REOs)
VII. Nationale Kirchenräte
VIII. Beziehungen zu weltweiten christlichen Gemeinschaften (CWCs)
IX. Beziehungen zur römisch-katholischen Kirche: Der Siebte Bericht der JWG
X. Beziehungen zu den Evangelikalen
XI. Beziehungen zu den Pfingstkirchen
XII. Vorschlag für ein Forum christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen
XIII. Verfassungs- und Satzungsänderungen
ANHANG I: HIMMLISCHE KIRCHE CHRISTI (NIGERIA)
ANHANG II: VORSCHLÄGE FÜR EIN FORUM CHRISTLICHER KIRCHEN UND ÖKUMENISCHER ORGANISATIONEN

I. Bericht des Vorsitzenden

Der Bericht des Vorsitzenden bietet eine umfassende Darstellung der Aktivitäten des ÖRK seit der letzten Vollversammlung. Er enthält eine anregende Analyse der gegenwärtigen ökumenischen Dynamik und hebt die Rolle des ÖRK innerhalb der "einen ökumenischen Bewegung" hervor, wobei er Konsequenzen zieht aus dem Reflexionsprozess, der zur Grundsatzerklärung "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und zu einer gemeinsamen Vision des ÖRK (CUV)" geführt hat. Er gibt eine offene Beurteilung der Beziehungen zwischen den orthodoxen Kirchen und dem ÖRK und zeigt konstruktive Lösungen an, auf die man sich beiderseits einigen könnte. Er enthält ermutigende Informationen über die Stellungnahmen der Kirchen zur Frage der Menschenrechte und zur Herausforderung durch die Globalisierung. Er legt auch zukunftorientierte Grundprinzipien vor, die eine Vision der Rolle einschliesst, die die jüngere Generation in der ökumenischen Bewegung spielen soll.

Der Vorsitzende rief dazu auf, Vertrauen in die Zukunft zu zeigen, sprach aber gleichzeitig offen über die durch verschiedene Faktoren verursachte Krise und forderte den Rat zur Selbstkritik und zur Neudefinition seiner künftigen Orientierungen, Strukturen und Aktivitäten auf. Der Bericht unterstrich, dass es eine "Krise der institutionellen Ökumene" gibt, hielt aber fest, dass es nicht angeht, diese unkritisch als "Krise der ökumenischen Bewegung" oder als "orthodoxe Krise" zu bezeichnen.

Das Bewusstsein einer neuen Situation ruft nach Erneuerung. Der Reflexionsprozess der CUV-Grundsatzerklärung hat sich darum bemüht, der ökumenischen Vision einen neuen Ausdruck zu verleihen und deren Kohärenz und Ganzheit zu durchdenken. Im Geiste der CUV-Erklärung ruft der Bericht zu Umkehr und Verwandlung auf, zu einer Neubeurteilung unseres Verständnisses der Kirche in einem ökumenischen Kontext, ohne ausser acht zu lassen, dass einige Kirchen nicht völlig zufrieden sind mit den durch die CUV-Erklärung vorgeschlagenen Veränderungen. Er unterstreicht daher die Tatsache, dass das CUV-Thema als andauernder Prozess betrachtet werden muss.

Der Bericht ortet die Anliegen der Orthodoxen im Umfeld dieses Prozesses. Er bekräftigt die Verpflichtung der Orthodoxen zur ökumenischen Bewegung, unterstreicht den orthodoxen Beitrag zum ÖRK, legt die Ursachen der gegenwärtigen Schwierigkeiten aus und informiert die Vollversammlung über die bis jetzt unternommenen Initiativen und Anstrengungen. Auf diesem Hintergrund schlägt er vor, einen Raum zu schaffen, in dem orthodoxe Kirchen in eine kreative Interaktion mit anderen Mitgliedskirchen eintreten können.

Der Bericht bestätigt die Notwendigkeit, dass der ÖRK und seine Mitgliedskirchen ihre Verpflichtung für Menschenrechte, Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung neu definieren und neu verständlich machen. Man kann nur unterstreichen, wie umfassend der Bericht ist, doch muss man auch die anschliessende Diskussion erwähnen, während der das Problem der Vergebung und Busse als ein integrierender Bestandteil des Versöhnungsprozesses und das Problem der Korruption eingebracht wurden, die als eine chronische, alle Gesellschaften und alle Lebensbereiche befallende Krankheit bezeichnet werden kann.

In praktisch allen Teilen des Berichts wird die Jugend erwähnt und wird zu integrierter Jugendarbeit in der ökumenischen Bewegung aufgerufen. Dieser Appell wurde noch verstärkt durch eine im Plenum gegebene Antwort des Vorsitzenden, die Kirchen sollten selbst mehr Möglichkeiten schaffen, damit die Jugendlichen am kirchlichen Leben und an der ökumenischen Bewegung teilhaben können.

Im Jahr 2001 wird Ostern auf ein gemeinsames Datum, nämlich den 15. April, fallen. Der Vorsitzende hob diesen Zeitpunkt als eine Möglichkeit hervor, einen Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Osterfeier voranzukommen.

Die Achte Vollversammlung nahm den Bericht des Vorsitzenden anerkennend und mit Dank für alles, was er zum Leben des Rates seit der Siebten Vollversammlung des ÖRK beigetragen hat, entgegen.



II. Der Bericht des Generalsekretärs

Der Bericht des Generalsekretärs, der die Erfahrungen des ÖRK und seiner Mitgliedskirchen in den letzten Jahren widerspiegelt und vermittelt, führt uns von einer realistischen Beschreibung der Jubiläumsvollversammlung über die gegenwärtigen Schwierigkeiten und Herausforderungen hin zu einer ökumenischen Vision für das kommende Jahrhundert. Bezugnehmend auf die Feier des 50 jährigen Bestehens des ÖRK, nimmt der Bericht einen ganz realistischen Standpunkt bei der Beurteilung der gegenwärtigen Situation der Ökumene ein, indem er auf die Zeichen der Ungewissheit über das Ziel der Gemeinschaft im ÖRK und auf die Zweifel über die Zukunft der ökumenischen Bewegung hinweist.

Der Bericht stellt die Frage, was wir aus der Tradition des Jubel- oder Erlassjahres lernen und für unsere gemeinsame Reise zur Gemeinschaft aufgreifen können und welcher Ort und welche Aufgabe dem ÖRK in diesem Zusammenhang zukommen könnte oder sollte. Mit dem Bild der "institutionellen Gefangenschaft" lädt der Bericht zu einem grundlegenden Nachdenken über den "ökumenischen Raum" heute ein, über ein Verständnis, das in der Hauptsache von dem Programm zu einer Theologie des Lebens angeregt ist. Damit soll versucht werden, die Grenzen der gegenwärtigen institutionellen Ökumene, die als solche mit über die Gemeinschaft der ÖRK-Mitgliedskirchen hinausgeht, zu überwinden. Die unzähligen Möglichkeiten, wie der Begriff des "ökumenischen Raums" auf eine Vielzahl von Aktivitäten und Programme des ÖRK angewendet werden kann, ruft nach einer weitergehenden Erforschung und Ausleuchtung seiner ökumenischen Implikationen. Dies könnte in den kommenden Jahren die Aufgabe von Teams und Clusters in der neuen Ausgestaltung des ÖRK sein.

Der Bericht nimmt die Besorgnis des Vorsitzenden über den Stand der Beziehungen zu den Orthodoxen auf und teilt sie, weitet dann aber den Horizont aus und stellt Fragen zur gegenwärtigen, institutionellen Auffassung der Mitgliedschaft, die sich aus den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen, aber auch aus neuesten Entwicklungen ergeben haben. Der Bericht versucht nicht, schon mit Lösungen aufzuwarten. Er stellt lediglich die Frage, ob es andere Formen der Partizipation gibt als jene der institutionellen Mitgliedschaft. Ebenso wird die Frage aufgeworfen, ob die Bildung eines Forums der Bereitschaft des ÖRK greifbaren Ausdruck verleihen könnte, weitergehende, über die Mitgliedschaft hinausreichende Beziehungen mit ökumenischen Partnern zu fördern. Beide Fragen laden dazu ein, während und nach dieser Vollversammlung darüber nachzudenken und Stellung dazu zu nehmen.

Der Bericht schliesst, indem er den zweiten Teil des Vollversammlungsthemas, "Seid fröhlich in Hoffnung", aufgreift. Es ist dies der Mittelpunkt einer Vision, die die Kirchen in das 21. Jahrhundert hineinführen könnte, einer ökumenischen Vision, die so gewinnend sein könnte, dass sie die neue Generation zu begeistern vermag.

Die Achte Vollversammlung nahm den Bericht des Generalsekretärs anerkennend und dankbar entgegen.



III. Die Grundsatzerklärung "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK" (CUV)

Der Zentralausschuss stellt der Vollversammlung die Grundsatzerklärung "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK" (CUV) vor als einen Meilenstein auf der kontinuierlichen Reise des Nachdenkens über das Wesen und das Ziel der ökumenischen Bewegung im allgemeinen und über den Auftrag des Ökumenischen Rates der Kirchen im besonderen. Bereichert und unterstützt durch jahrelange, andauernde Reflexion der Mitgliedskirchen und verschiedener Gremien des Rates versucht das CUV-Dokument Werte und Prinzipien zu umschreiben, die schon immer den Kern der ökumenischen Bewegung bildeten und ihn auch in Zukunft bilden werden. Das Dokument stellt dar, wie sich das kirchliche und globale Umfeld seit der Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen vor fünfzig Jahren verändert hat. Schliesslich legt es eine breitgefächerte Tagesordnung für das weitere Leben des Rates vor, zusammen mit Vorschlägen dafür, wie der Rat in Zusammenarbeit mit anderen ökumenischen Partnern diese Tagesordnung in die Tat umsetzen könnte. Damit stellt sich das CUV-Dokument in eine Reihe mit anderen wichtigen Dokumenten des ÖRK, die dem intensiven Streben des Rates nach der sichtbaren Einheit der Kirche und nach der Versöhnung aller Dinge in Christus Ausdruck verleihen.

Der vollständige Titel der Grundsatzerklärung, "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK", weist darauf hin, dass die Mitgliedskirchen noch nicht von einer gemeinsamen Vision oder einem gemeinsamen Verständnis zu sprechen wagen. Dies kam sowohl in den Diskussionen im Plenum als auch in den Berichten des Vorsitzenden und des Generalsekretärs ganz offensichtlich zum Ausdruck, denn alle zeigten auf, wie an vielen Stellen noch kein Konsens erreicht werden konnte, weder was die Vision noch was das Verständnis betrifft. So ist CUV als Dokument zwar abgeschlossen, doch seine Aufnahme in das Leben der Kirchen und dasjenige des ÖRK wird ein weitergehender Prozess bleiben, zu dem auch weitere Klarstellungen, Korrekturen und Erweiterungen gehören werden. Die Annahme des CUV-Dokumentes durch die Achte Vollversammlung des ÖRK bedeutet daher nicht eine völlige Übereinstimmung mit seinem gesamten Inhalt, sondern vielmehr eine Bekräftigung, dass das CUV-Dokument einerseits ein genügend reiches und versprechendes Verständnis und eine ebenso vielversprechende Vision hervorzubringen vermag, die unser künftiges Leben gestalten und anregen, und andererseits in die Verpflichtung ruft, daraus in den Jahren unmittelbar nach der Vollversammlung konkrete Leitlinien für besondere Beschlüsse und Initiativen abzuleiten. Die Vollversammlung ist aufgefordert, diesen Rezeptionsprozess damit zu beginnen, über eine Anzahl von Empfehlungen zu beschliessen, die später in dem Bericht dieses Ausschusses folgen und die sich auf die Struktur des ÖRK beziehen, auf die Notwendigkeit, um gute Beziehungen unter den Mitgliedskirchen, besonders, aber nicht ausschliesslich, mit den orthodoxen Mitgliedern, besorgt zu sein, und auf den Wunsch, einen breiten "ökumenischen Raum" zu schaffen, der es ermöglicht, die ökumenischen Beziehungen zu erweitern und vertiefen.

Aus der Diskussion im Plenum ist klar hervorgegangen, dass die Rezeption des CUV-Dokumentes den ÖRK und die Mitgliedskirchen auf vielerlei Art herausfordert. Da gibt es die Herausforderung, eine Sprache zu finden, um unser Verständnis und unsere Vision auszudrücken, die für alle Getauften zugänglich und anregend ist, nicht nur für die Spezialisten. Es gibt die Herausforderung, sich der institutionellen Befangenheit zu entziehen, die die biblische Verpflichtung der weiteren ökumenischen Bewegung für den Auftrag Gottes überschattet. Dann geht die Herausforderung an die Mitgliedskirchen, ihre eigene Verpflichtung zu Mitgliedschaft und Partizipation selbstkritisch zu überdenken. Es gibt die Herausforderung, neue Wege der Urteils- und Entscheidungsfindung im Leben des Rates zu finden, die die Qualität der Gemeinschaft fördern und ihn gleichzeitig ermächtigen, klare und entscheidende Beschlüsse zu fassen. Weiter gibt es die Herausforderung, Mittel und Wege zu finden, die Macht im Rat zu teilen, damit sein Engagement für Gerechtigkeit, inklusive Gemeinschaft, Gegenseitigkeit und Partizipation auch wirklich verkörpert wird. Es gibt die Herausforderung, eine ökumenische Spiritualität und eine moralische Integrität zu fördern, die eine Gemeinschaft zu tragen vermag, in der die Stimmen aller mit Achtung gehört und die Anliegen aller mit Verständnis aufgenommen werden. Es gibt die Herausforderung, ein Ökumenischer Rat der Kirchen zu sein, der der Lebenskraft und dem Zusammenhalt der einen ökumenischen Bewegung dient.

Der Ausschuss hat erkannt, dass noch vieles zu tun bleibt, doch in Würdigung der in der Grundsatzerklärung enthaltenen Einsichten bekräftigt er das Dokument "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK" als einen wichtigen Meilenstein in diesem Jubiläumsjahr des Ökumenischen Rates der Kirchen und auch als den Ausgangspunkt für unsere gemeinsame Reise in das neue Jahrtausend.

Die Achte Vollversammlung nahm "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des ÖRK" mit Dankbarkeit entgegen und bat den ÖRK nachdrücklich, dieses Dokument als Rahmen und Bezug bei der Auswertung bestehender und der Erarbeitung künftiger Programme des ÖRK zu benutzen.



IV. Anträge auf Mitgliedschaft

A. Auf Empfehlung des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen I beschloss die Achte Vollversammlung, die folgenden Kirchen als Vollmitglieder in den Ökumenischen Rat der Kirchen aufzunehmen:

  1. Christlich-Protestantische Angkola-Kirche (Indonesien)
    (Gereja Kristen Protestan Angkola - GKPA)
  2. Christliche Kirche von Sumba (Indonesien)
    (Gereja Kristen Sumba - GKS)
  3. Harristen-Kirche (Elfenbeinküste)
    (Eglise Harriste)
  4. Rat der in Afrika entstandenen Kirchen (CAIC, Südafrika)
  5. Reformierte Kirche Christi in Nigeria (RCCN)
  6. Vereinigte Kirche Christi in Simbabwe (UCCZ)
  7. Anglikanische Kirche des Kongo (Demokr. Republik Kongo)
  8. Evangelisch-Lutherische Kirche in Kongo (Demokrat. Republik Kongo)
B. Die Achte Vollversammlung beschloss ferner die folgenden nationalen Kirchenräte als angeschlossene Räte in den Ökumenischen Rat der Kirchen aufzunehmen:
  1. Rat der Kirchen von Samoa
  2. Rat der Evangelischen Kirchen von Äquatorialguinea C. Die Achte Vollversammlung erkannte (gemäss Artikel XIV der Satzung des ÖRK) die folgenden Organisationen als internationale ökumenische Organisationen anerkennen, zu denen der Ökumenische Rat der Kirchen Arbeitsbeziehungen unterhält:
    1. Programm für experimentelle Missionsarbeit
    2. Ökumenische Vereinigung Drittwelttourismus
    3. Weltbund der Christlichen Vereine Junger Frauen (CVJF)
    4. Weltbund der Bibelgesellschaften
    5. Verbände christlicher Seminare und Hochschulen: Internationales Ökumenisches Forum
    D. Die Himmlische Kirche Christi in Nigeria - siehe Anhang I.

    [Bei der Vorlage dieser Empfehlungen zur Beschlussfassung ist sich der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I im klaren darüber, dass das Verständnis der Mitgliedschaft eine der Fragen ist, die auf dieser Achten Vollversammlung im Licht der Grundsatzerklärung "Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision des Ökumenischen Rates der Kirchen" (CUV) und dessen Implikationen weiter behandelt werden.]



    V. Beziehungen zu den orthodoxen Kirchen

    In der Zeit nach der Vollversammlung in Canberra wurde deutlich, dass die Beziehungen der orthodoxen Kirchen zum Rat in eine kritische Phase eingetreten sind. Zwei östlich-orthodoxe Kirchen sind aus dem Rat ausgetreten: die Kirche von Georgien im Jahre 1997 und die Kirche von Bulgarien 1998. In ihren Berichten an die Vollversammlung haben sowohl der Vorsitzende als auch der Generalsekretär vorsichtig und sorgfältig versucht, die Gründe darzulegen, die die Gemeinschaft des ÖRK in diese kritische Situation gebracht haben.

    Auf einer Tagung im Mai 1998 gaben die östlich-orthodoxen Kirchen ihre erste Beurteilung der gegenwärtigen Lage ab und schlugen vor, dass zusammen mit dem ÖRK eine Kommission gebildet werden sollte, um über "annehmbare Formen orthodoxer Mitwirkung in der ökumenischen Bewegung und die radikale Umstrukturierung des ÖRK" zu diskutieren. Im Mai 1998 fand ferner in Damaskus eine orthodoxe Tagung im Vorfeld der Vollversammlung statt, auf der die Vertreter der orientalisch-orthodoxen und östlich-orthodoxen Kirchen gemeinsam die Lage beurteilten, in der die Orthodoxen sich in der ökumenischen Bewegung befinden. Sie sahen "die Notwendigkeit von Veränderungen, die es den Orthodoxen ermöglichen, effektivere Präsenz und wirksameres Zeugnis mit einer konstruktiveren und aktiveren Beteiligung zu verbinden".

    Der Exekutivausschuss des ÖRK hat der Frage der Beziehungen der orthodoxen Kirchen zum ÖRK sorgfältige Aufmerksamkeit geschenkt und den konkreten Bedingungen für die Einrichtung einer Sonderkommission und deren Aufgabenstellung zugestimmt (Exekutivausschuss, Amersfoort, September 1998, Dok. Nr. 7; Exekutivausschuss, Harare, Simbabwe, Dezember 1998, Dokumente 5 und 5.1).

    Zwar sind es die Probleme, die die Orthodoxen mit Wesen und Gehalt der ökumenischen Gemeinschaft im ÖRK haben, die dazu führten, dass die Vollversammlung sich vor der Notwendigkeit sieht, für die Zeit nach Harare eine Sonderkommission einzurichten, aber es ist klar, dass andere Kirchen und Kirchenfamilien ebenfalls - und manchmal ähnliche - Anliegen haben, die in der Arbeit der Kommission zum Ausdruck kommen werden. Damit wird die Gemeinschaft des ÖRK in der Arbeit der Kommission den Weg "zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Vision" fortsetzen und einen Beitrag zum Leben und zur ökumenischen Vision aller Mitgliedskirchen des ÖRK leisten. Wenn die Arbeit der Kommission es den Kirchen, den Kirchenfamilien und dem Ökumenischen Rat der Kirchen ermöglicht, die Herausforderung, vor der wir stehen, konstruktiv anzugehen, dann wird dies ein lebendiges und praktisches Beispiel für das neue Ethos darstellen, das wir anstreben. Damit wird eine Gelegenheit geboten, nicht nur die gegenwärtige kritische Situation zu bewältigen, sondern auch einen Beitrag zur Suche nach christlicher Einheit zu leisten - eine Suche nicht nur nach ausgehandelten strukturellen Kompromissen, sondern nach Erkenntnis des Willens, der Wahrheit und der Liebe Gottes.

    Die Achte Vollversammlung billigte die Einrichtung einer Sonderkommission zur orthodoxen Mitwirkung im ÖRK, deren Mitglieder je zur Hälfte von den orthodoxen Kirchen und, nach Rücksprache mit den anderen Mitgliedskirchen, vom Exekutivausschuss des ÖRK bestimmt werden.

    Ferner beschloss die Achte Vollversammlung

    1. die Sonderkommission darum zu ersuchen, das ganze Spektrum von Anliegen im Blick auf die Mitwirkung der Orthodoxen im ÖRK zu untersuchen und zu analysieren, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass viele dieser Anliegen auch für andere Mitgliedskirchen von Bedeutung sind;
    2. die Sonderkommission darum zu bitten, Vorschläge zu den notwendigen Veränderungen in Struktur, Stil und Ethos des Rates auszuarbeiten;
    3. vorzuschlagen, dass die entsprechenden Vorschläge vom Zentralausschuss im Leben des ÖRK verwirklicht werden, während notwendige Verfassungsänderungen der nächsten ÖRK-Vollversammlung unterbreitet werden;
    4. vorzuschlagen, dass die Aufgabenstellung für die Arbeit der Kommission für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausführlich geplant wird.


    VI. Beziehungen zu regionalen ökumenischen Organisationen (REOs)

    Der Ausschuss hat sich mit dem Dokument über die Beziehungen zu den regionalen ökumenischen Organisationen befasst, das der Exekutivausschuss im September 1998 gebilligt hat, insbesondere mit dem Kapitel über diese Beziehungen in der Perspektive des CUV-Dokumentes. Ferner beriet der Ausschuss über einige schriftliche Stellungnahmen zu diesen Beziehungen, in denen die Möglichkeiten einer Dezentralisierung der Arbeit des ÖRK eine besondere Rolle spielten.

    Das CUV-Dokument wurde in den letzten zwei bis drei Jahren bei verschiedenen Gelegenheiten mit den REOs diskutiert. Der CUV-Prozess hat dem ÖRK geholfen, sich selbst als einen von vielen Akteuren in einer Bewegung mit mehreren Zentren zu sehen, in der die REOs vollwertige Partner sind. Die REOs erkennen allmählich, dass die Reflexion über das CUV-Dokument auch für sie von Wichtigkeit ist. Zu den Fragen, die sich aus den Diskussionen ergeben haben, gehören die Erweiterung der ökumenischen Strukturen, insbesondere in Richtung der römisch-katholischen Kirche (RKK) und der evangelikalen und Pfingstgemeinschaften, die Wechselbeziehung zwischen Bewegung und Institutionen, der Übergang zu einer jüngeren Generation und damit die Wichtigkeit der ökumenischen Ausbildung.

    Im letzten Kapitel heisst es in der Grundsatzerklärung, "die Beziehungen zwischen dem ÖRK und regionalen, nationalen und örtlichen Kirchenräten (-konferenzen) oder Christenräten (Konferenzen) sind von zentraler Bedeutung für die Lebendigkeit und den Zusammenhalt der ökumenischen Bewegung". Das bedeutet auch, dass neue Wege gegangen werden müssen, die dahin führen können, dass die Aktivitäten besser koordiniert werden und eine gemeinsame Programmplanung und gemeinsame Entscheidungsprozesse möglich werden; dabei ist den Besonderheiten der Regionen Rechnung zu tragen. Die REOs haben ferner die Frage aufgeworfen, in welcher Form sie möglicherweise in den Strukturen und Prozessen des ÖRK vertreten sein und mitwirken können. Das CUV-Dokument äussert sich nicht ausdrücklich dazu. Die miteinander verflochtenen Aufgaben des ÖRK und der REOs und die damit erforderlich werdende Koordinierung werden jedoch von niemandem mehr in Frage gestellt. Es geht jetzt darum, zu einer gemeinsamen ökumenischen Tagesordnung zu gelangen, die nicht nur Koordinierung voraussetzt, sondern auch konkrete Schritte zur Integration ökumenischer Strukturen.

    Die Frage der regionalen Beziehungen spielt auch im Zusammenhang mit dem geplanten Forum eine Rolle. Die Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen REOs und ÖRK und das Bemühen um weitere Koordination und Integration sollten jedoch nicht beendet oder ausgesetzt werden, wenn sich abzeichnet, dass ein Forum mit einem grösseren Kreis von Partnern zustandekommt. Vielmehr könnten die derzeitigen und künftigen Entwicklungen in den Beziehungen zwischen REOs und ÖRK möglicherweise in den grösseren Rahmen eines Forums eingehen.

    Aus der Sicht des CUV-Dokumentes sind die Beziehungen zur römisch-katholischen Kirche von besonderer Bedeutung. In drei Regionen (Pazifik, Karibik und Naher Osten) ist die RKK Vollmitglied der REO, in anderen Regionen wächst die Zusammenarbeit zwischen der REO und ihrer regionalen römisch-katholischen Partnerorganisation (z. B. in Europa und Asien). Die REOs haben bei verschiedenen Gelegenheiten die Frage aufgeworfen, wie ihre Beziehungen zur RKK gezielter mit den Beziehungen zwischen ÖRK und RKK verknüpft werden können.

    Ein weiterer Aspekt aus der Sicht des CUV-Dokumentes in bezug auf Kirchen, die nicht dem ÖRK angehören, ist die Frage der Beziehungen zu den evangelikalen Gemeinschaften und zu den Pfingstkirchen. Diese Kirchen haben sich zusammengeschlossen und Gemeinschaften in Regionen gebildet, die in einigen Fällen zu repräsentativen Einrichtungen ähnlich den REOs geworden sind. Entsprechend der im CUV-Dokument enthaltenen Ermutigung zur "Entwicklung neuer Formen von Beziehungen auf allen Ebenen", sollten ÖRK und REOs ein gemeinsames Konzept entwickeln, das Raum für eine Vielfalt und neue Initiativen schafft.

    Vor dem Hintergrund dieser Darlegungen und im Einklang mit dem CUV-Dokument regte die Achte Vollversammlung an, dass

    • der ÖRK und die REOs, einen Reflexionsprozess über eine gemeinsame ökumenische Tagesordnung und über die Art der Integration der globalen und regionalen strukturellen Ausdrucksformen der ökumenischen Bewegung beginnen (und dabei andere Prozesse, z. B. mit den Orthodoxen und im Zusammenhang mit dem Konzept des Forums, berücksichtigen);
    • der ÖRK und die REOs Konsultationsformen und Entscheidungsverfahren für die Aufteilung der Zuständigkeiten für ökumenische Programme entwerfen;
    • über eine Vertretung der REOs im Zentralausschuss nachgedacht wird;
    • über einen Mechanismus nachgedacht wird, über den Vertreter/innen in den Leitungsgremien des ÖRK und der REOs der gleichen Region zumindest einmal zwischen zwei Vollversammlungen zusammenkommen können;
    • die REOs zur Arbeit mit der JWG konsultiert und dabei die regionale Zusammenarbeit zwischen REOs und der RKK berücksichtigt werden;
    • der ÖRK und die REOs ein gemeinsames Konzept für die Beziehungen zu evangelikalen Gemeinschaften und zu Pfingstkirchen und ihren Organisationen entwickeln.


    VII. Nationale Kirchenräte

    Der Ausschuss nahm einen Bericht des Stabes entgegen, in dem die Arbeit beschrieben wurde, die er aufgrund der Erklärung der Siebten Vollversammlung unternommen hat, dass es notwendig sei, "einen festen Rahmen für die Beziehungen zu den NCCs (zu schaffen), sind sie doch die Gemeinschaften von Kirchen in ganz bestimmten Regionen". Der Ausschuss prüfte einen zusammenfassenden Bericht über die Arbeit der Dritten Internationalen Konsultation nationaler Kirchenräte im Februar 1993 in Hongkong, die vom Zentralausschuss 1995 angenommenen Leitlinien für die Beziehungen zwischen nationalen Kirchenräten und dem Ökumenischen Rat der Kirchen sowie die Bemühungen von Einheit IV, Beziehungen zu nationalen Kirchenräten in Afrika aufzubauen. Ferner wurde festgehalten, dass die nationalen Kirchenräte die Möglichkeit gehabt haben, sich an dem Reflexionsprozess zu beteiligen, der zum CUV-Dokument geführt hat, in dem es heisst: "ÖRK und REOs erkennen beide die NCCs als wesentliche Partner in ihrer Arbeit an, welche Beziehungen zu den Mitgliedskirchen in einem gegebenen Land vermitteln und koordinieren; und dies sollte erkennbar werden bei allen Versuchen, einen umfassenden Rahmen zu entwickeln, der die verschiedenen Kirchenräte und Kirchenkonferenzen in der einen ökumenischen Bewegung miteinander verbindet." Entgegen dieser Bekräftigungen und der seit Canberra geleisteten umfangreichen Arbeit ist deutlich geworden, dass die Frage einer wirksameren Beteiligung der NCCs im ÖRK bis jetzt noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden hat.

    Die Achte Vollversammlung ermutigte, den ÖRK zu einer fortgesetzten Diskussion über seine Beziehungen zu nationalen Kirchenräten im Rahmen des CUV, um aus ihren Erfahrungen zu lernen und mit ihnen gemeinsam den Mitgliedskirchen zu helfen, die ökumenischen Verpflichtungen auf lokaler und nationaler Ebene wahrzunehmen.



    VIII. Beziehungen zu weltweiten christlichen Gemeinschaften (CWCs)

    Eine Zusammenarbeit zwischen dem ÖRK und verschiedenen weltweiten christlichen Gemeinschaften (CWCs) hat es bis zu einem bestimmten Grad schon seit Jahrzehnten gegeben. Beispiele dafür sind die Teilnahme an den Jahrestagungen der CWC-Generalsekretäre und das gemeinsam getragene Forum über bilaterale Gespräche. Neuer sind die Kirchen handeln gemeinsam (ACT) und der ökumenische Nachrichtendienst (ENI). Doch noch gibt es eine Verdoppelung von Programmen und Projekten innerhalb des ÖRK und anderer CWCs, die sich nicht rechtfertigen lässt. Beide sind zu ökumenischer Arbeit aufgerufen, und es wird darum absolut notwendig, dass viel stärker miteinander geteilt und voneinander gelernt wird.

    Es sollte auch anerkannt werden, dass die Fortschritte, die in der jahrzehntealten Debatte, welche Modelle der Einheit in der Diskussion um die konziliare Gemeinschaft und die Einheit in versöhnter Verschiedenheit angewendet werden sollten, und die zu den gegenwärtig benutzten Begriffen der sichtbaren Einheit und der vollen Gemeinschaft geführt hat, erzielt wurden, das direkte Ergebnis des gemeinsamen Engagements des ÖRK und der CWCs sind. Zu diesem Prozess gehört auch, dass Gewicht auf die Frage des "kirchlichen Selbstverständnisses" gelegt wird, wie das von einigen der beteiligten CWCs zum Ausdruck gebracht wird. Diese Tatsache ist ein wichtiges Charakteristikum der Beziehungen zwischen ÖRK und CWCs. Aus dem obengenannten Grund sollte der ÖRK die Einmaligkeit in Geschichte und Kirche erkennen, die in der Verstärkung der bestehenden Beziehungen zu den verschiedenen CWCs besteht.

    Das CUV-Dokument bekräftigt, dass die Beziehungen des ÖRK zu den CWCs von Rechenschaftspflicht und Gegenseitigkeit gezeichnet sein soll. Es heisst darin weiter, dass Wege gesucht werden sollten, um solche Einrichtungen direkter in das organisierte Leben des ÖRK einzubinden. Der erste Vorschlag für ein solches Forum, zum Beispiel, der von einer ganzen Reihe von CWCs unterstützt wird, sieht die Möglichkeit vor, dass die Vollversammlungen miteinander abgehalten werden. Auch die Möglichkeit, die CWCs direkter in die beschlussfassenden Gremien des ÖRK einzubeziehen, wurde untersucht. Doch beide Versuche schlugen wegen der Unvereinbarkeit der gegenwärtigen juristischen und verfassungsmässigen Rahmen, in denen diese ökumenischen Organisationen arbeiten. Es sei hier unterstrichen, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung (Artikel III) die ökumenischen Partner des ÖRK anerkennt und der ÖRK es als seine Verantwortung betrachtet, "auf den Zusammenhalt der einen ökumenischen Bewegung in ihren vielfältigen Ausdrucksformen hinzuarbeiten".

    Die Achte Vollversammlung empfahl, einen Prozess einzuleiten, um die Beziehungen zwischen dem ÖRK und den CWCs zu erleichtern und zu verstärken, wie dies im CUV-Dokument gefordert wird. Die Vollversammlung erkannte den einmaligen geschichtlichen und ekklesiologischen Beitrag an, den CWCs zur einen ökumenischen Bewegung geleistet haben. Ziel des vorgeschlagenen Prozesses ist, die Zusammenarbeit, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit auf dem Weg zur sichtbaren Einheit zu stärken. Die Vollversammlung nahm die durch die Konferenz der CWC-Sekretäre bereits geleistete Arbeit mit Anerkennung zur Kenntnis und regte an, die Konferenz solle, auch in Zukunft zu dieser Arbeit beitragen.



    IX. Beziehungen zur römisch-katholischen Kirche: Der Siebte Bericht der JWG

    Der Ausschuss befasste sich eingehend mit dem Siebten Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe (JWG) der RKK und des ÖRK und behielt dabei den Gesamtzusammenhang der Beziehungen im Auge, wie ihn der Vorsitzende in seinem Bericht umrissen hatte. Der Ausschuss würdigte das unwiderrufliche Engagement der RKK für die ökumenische Bewegung, das greifbaren Ausdruck in der herzlichen und ermutigenden Botschaft gefunden hat, die Papst Johannes Paul II. an die Achte Vollversammlung gesandt hatte.

    Der Bericht beschreibt die intensive Arbeit der JWG in den vergangenen sieben Jahren. Sowohl die Vollversammlung in Canberra als auch der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen (PCPCU) hatte für den Zeitraum 1991 - 1998 die folgenden Prioritäten befürwortet: die Einheit der Kirche: Ziel, Schritte und ekklesiologische Implikationen; ökumenisches Lernen und ökumenische Ausbildung; ethische Fragen als neue Quellen der Spaltung; gemeinsames Zeugnis bei missionarischen Unternehmungen; soziales Denken und Handeln. Der Bericht lässt erkennen, dass die JWG bei der Mehrzahl der in ihrem Mandat enthaltenen Prioritäten konkrete Ergebnisse erzielt hat. Wenn sie ihre Aufgaben nicht ganz erfüllen konnte, so lag das an Zeitmangel und abnehmenden finanziellen und personellen Ressourcen.

    Der Siebte Bericht ist zugleich eine Beschreibung und eine Auswertung. Er unterstreicht, dass die Beziehungen zwischen der RKK und dem ÖRK ein entscheidender Faktor für das Streben nach der Einheit der Christen sind. Er hebt einige Beispiele ökumenischer Zusammenarbeit auch auf der Ortsebene hervor. Er erkennt an, dass es Möglichkeiten der Behandlung ethischer und sozialer Fragen gibt, bei denen man unterschiedliche Methoden anwendet und dennoch Gemeinschaft aufrechterhält. Er weist darauf hin, dass ökumenischer Zusammenarbeit insbesondere auf der Ortsebene besondere Aufmerksamkeit gelten sollte. Er zeigt anhand der Vertretung der RKK in nahezu allen Programmaktivitäten des ÖRK die zunehmende Zusammenarbeit zwischen den beiden Trägerorganisationen der JWG auf. Abschliessend formuliert der Bericht einige Anregungen für die künftige Arbeit. Der Bericht macht deutlich, dass es vier Themen gibt, die die ökumenische Tagesordnung bestimmen und die den spezifischen Beitrag der JWG zum anhaltenden ökumenischen Dialog darstellen könnten: (a) die Einheit der Kirche als koinonia (in Zusammenarbeit mit Glauben und Kirchenverfassung); (b) ökumenisches Lernen; (c) weitere Studienarbeit über ethische Fragen und über gemeinsames Zeugnis sowie über das Wiedererstarken des Proselytismus; (d) die zunehmende Mitwirkung der RKK im Leben und Zeugnis der nationalen Räte und der ökumenischen Regionalorganisationen.

    Im Bericht sind ausserdem drei wichtige Studiendokumente enthalten: (a) Der ökumenische Dialog über ethisch-moralische Fragen: Potentielle Quellen des gemeinsamen Zeugnisses oder der Spaltung; (b) Die Herausforderung des Proselytismus und die Berufung zu gemeinsamem Zeugnis; (c) Ökumenisches Lernen: Ökumenische Überlegungen und Vorschläge. Der Anhang zur Geschichte der JWG wurden zur Information hinzugefügt, um eine bessere Kenntnis der JWG zu fördern.

    Der Ausschuss würdigte die positive Antwort des PCPCU auf den Siebten Bericht und gab seinem Dank für die Vorschläge zur zukünftigen Arbeit der JWG Ausdruck.

    Die Achte Vollversammlung billigte, den Siebten Bericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen.

    Die Achte Vollversammlung befürwortete ferner die spezifischen Schwerpunkte, die die JWG für ihr nächstes Mandat gesetzt hat (s. S. 31-32 des Berichts).

    Die Achten Vollversammlung ermutigte die JWG, ihre Bemühungen um ein besseres Verständnis der Schwierigkeiten in der Vergangenheit fortzusetzen und neue Wege für neue Perspektiven und mögliche positive Initiativen für eine zukünftige Zusammenarbeit im Bereich "soziales Denken und Handeln" zu erschliessen.

    Der Exekutivausschuss hat betont, dass die Entwicklung ökumenischer Beziehungen von der Rezeption der theologischen Dialoge abhängt. Er hat ebenfalls die weitergehenden ökumenischen Auswirkungen von Erklärungen der RKK aus jüngerer Zeit zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang forderte die Achte Vollversammlung die JWG dazu auf, in ihrer Agenda für den Zeitraum 1998-2005 die mit den folgenden Themen in Zusammenhang stehenden Fragen erneut zu betonen: (a) Wesen, Zweck und Methodik des Dialogs; (b) das Wesen regionaler und nationaler ökumenischer Organisationen.

    Unter Ausdruck des Dankes für die umfangreiche Stellungnahme der RKK zum CUV forderte die Achte Vollversammlung die JWG dazu auf, die Implikationen des CUV für das Verständnis der Mitgliedschaft und für die Formen der Mitarbeit in ökumenischen Organisationen wie auch für die fortgesetzten Bemühungen um eine Erweiterung ökumenischer Partnerschaft auf die Tagesordnung zu setzen.

    Angesichts der Tatsache, dass die JWG in ihrem Siebten Bericht das ökumenische Potential einer weltweiten "gemeinsamen Feier" des neuen Jahrtausends (S.20) hervorgehoben hatte, forderte die Achte Vollversammlung den Zentralausschuss des ÖRK dazu auf, sich im Blick auf das Jahr 2000 mit der Frage möglicher gemeinsamer ökumenischer Feiern auf örtlicher, nationaler, regionaler und weltweiter Ebene zu befassen.



    X. Beziehungen zu den Evangelikalen

    Was den weiteren Rahmen der Beziehungen mit Kirchen, die nicht Mitglieder des ÖRK sind betrifft, anerkennt das CUV-Dokument, dass die Gemeinschaft des ÖRK eingeschränkt ist durch die Abwesenheit vieler evangelikaler Kirchen. Der Ausschuss hält fest, das es im ÖRK einige evangelikale Mitgliedskirchen und in den meisten Mitgliedskirchen Personen gibt, die sich als evangelikal bezeichnen. Seit der Siebten Vollversammlung sind Kontakte geknüpft worden, die begonnen haben, die Schranken niederzureissen. Darüber hinaus ruft das CUV-Dokument zu neuen Formen der Beziehungen zwischen dem ÖRK und anderen Kirchen und ökumenischen Organisationen, darunter auch den Evangelikalen, auf.

    Die Achte Vollversammlung ermutigte den ÖRK und seine Mitgliedskirchen, die Suche nach neuen Formen der Beziehungen mit Evangelikalen im Geiste des CUV-Dokumentes weiterzuführen und sich dabei auf die zahlreichen Evangelikalen innerhalb des ÖRK und seiner Mitgliedskirchen zu stützen.



    XI. Beziehungen zu den Pfingstkirchen

    Der Ausschuss beriet über den Vorschlag, eine Gemeinsame Arbeitsgruppe des ÖRK und der Pfingstgemeinschaften zu bilden, wie dies vom Exekutivausschuss (Februar 1998) gebilligt worden war.

    Die Siebte Vollversammlung hatte Empfehlungen zu den Beziehungen zwischen dem ÖRK und den Pfingstgemeinschaften verabschiedet. Seither sind etliche Schritte unternommen worden. Konsultationen sowie Besuche und andere Initiativen haben dazu beigetragen Kommunikationskanäle zu eröffnen, durch die es möglich ist, sowohl mit den Leitungsgremien der internationalen Pfingstbewegung als auch mit Mitgliedern von Pfingstgemeinschaften in Kontakt zu treten, die sich direkt mit ihren lokalen Gemeinschaften befassen. Diese, auf der Ebene des ÖRK vorgenommenen Schritte müssen in einem weiteren Kontext betrachtet werden, wozu zum Beispiel der Dialog zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Pfingstgemeinschaften gehört, der schon seit 25 Jahren besteht, aber auch die Rolle des Lateinamerikanischen Rates der Kirchen im Zusammenhang mit den Pfingstgemeinschaften in der Region, der Einsitz der koreanischen Gottesgemeinschaften in den Nationalen Kirchenrat in Korea und die Diskussionen, die an vielen Orten im Gang sind.

    Die Achte Vollversammlung billigte den Vorschlag des Exekutivausschusses von Februar 1998, eine Gemeinsame Arbeitsgruppe des ÖRK und der Pfingstgemeinschaften zu bilden, und bat den Zentralausschuss, diesen Prozess zu überwachen.

    Aufgrund der Konsultationen zwischen dem ÖRK und den Pfingstgemeinschaften, die seit der Siebten Vollversammlung stattgefunden haben, empfahl die Vollversammlung, einige der Aufgaben dieser Gemeinsamen Arbeitsgruppe mögen darin bestehen,

    a) bestehende Beziehungen zu verstärken und die Anzahl der beteiligten Mitglieder der ÖRK-Kirchen und Pfingstgemeinschaften zu erhöhen;

    b) Studien- und Austauschprogramme über Fragen gemeinsamen Interesses, darunter auch kontroverse Fragen, zu beginnen und

    c) Formen der Partizipation im Geiste des CUV-Dokuments, die nicht zuerst auf einer formellen Mitgliedschaft im ÖRK beruhen, zu erforschen.

    d) REOs und NCCs anzuregen, mögliche Wege und Formen der Zusammenarbeit zu untersuchen.

    Durch diese Empfehlung erkannte die Achte Vollversammlung den wichtigen Beitrag der Pfingstkirchen an, die schon jetzt Mitglieder des Ökumenischen Rates der Kirchen sind.



    XII. Vorschlag für ein Forum christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen

    Der Ausschuss hat die Teile in den Berichten des Vorsitzenden und des Generalsekretärs überprüft, in denen von der Idee eines Forums die Rede war, er hat den Beitrag von Marion Best studiert, der Diskussion im Plenum aufmerksam zugehört und schriftliche Beiträge entgegengenommen. Der Ausschuss nahm das Dokument mit dem Titel "Vorschläge für ein Forum christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen" entgegen, das auf den Vorarbeiten einer Konsultation im August 1998 aufbaut, die im Anschluss an den Exekutivausschuss im Februar 1998 einberufen worden war. Dieser hatte zu "einer weitergehenden Untersuchung der Fragen" ermutigt "sowie zur Einberufung einer Konsultation, um den Vorschlag (zum Beispiel eines Forums) zusammen mit ausgewählten Partnern eingehender zu prüfen". Diese Konsultation vereinigte Vertreter der Konferenz weltweiter christlicher Gemeinschaften, von REOs und von NCCs, aus internationalen ökumenischen Einrichtungen und aus Mitgliedskirchen des ÖRK.

    Die Achte Vollversammlung ermutigte den Zentralausschuss des ÖRK , den Konsultationsprozess mit den Verantwortlichen der verschiedenen Organisationen fortzuführen, die ihr Interesse an dem Forum bekundet haben. Für diesen Prozess empfahl die Achte Vollversammlung den Bericht, der im August 1998 in Bossey zum Thema "Vorschläge für ein Forum christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen"verfasst worden ist (s. Anhang II).

    Die Achte Vollversammlung befürwortete die weiteren Bemühungen um die Herstellung eines wirksameren, tragfähigeren und inklusiveren Netzwerks in den Beziehungen zwischen den Kirchen und ökumenischen Organisationen und formulierte hierzu folgende Richtlinien für den Zentralausschuss:

    a) Der ÖRK muss der Art und dem Umfang seiner Beziehungen zu anderen Partnern auf dem Wege zur Gründung des Forums sorgfältige Beachtung schenken.

    b) Es ist deutlich zu unterscheiden zwischen dem Wesen und der Zielsetzung des ÖRK und der des Forums.

    c) Die Mitwirkung der Kirchen in einem Forum darf nicht verwechselt werden mit der ökumenischen Rechenschaftspflicht und der Verpflichtung, die aus der fortdauernden Mitgliedschaft im ÖRK erwächst.

    d) Aus den vielfältigen positiven Erfahrungen mit in einigen Regionen der Welt bereits bestehenden Foren können vielfältige Erkenntnisse gewonnen werden, und es wird angeregt, zu sondieren, als wie sinnvoll sich Foren in anderen regionalen oder nationalen Kontexten erwiesen haben.

    e) Es ist anzunehmen, dass ein gewisses Mass an Organisation und Infrastruktur mit begrenzter Zuständigkeit für die Einberufung, Organisation, finanzielle Ausstattung und Auswertung des Forums erforderlich sein wird. Für die Schaffung und Aufrechterhaltung dieser Struktur wären die mitwirkenden Kirchen und Organisation gemeinsam verantwortlich.

    f) Um eine möglichst umfassende Beteiligung zu erreichen, sollte die Einladung an möglichst viele Interessierte gerichtet werden und auch in Zukunft offen bleiben.

    g) Das jeweilige kirchliche Selbstverständnis der Mitgliedskirchen und der Kirchenfamilien des ÖRK und der weltweiten christlichen Gemeinschaften, wie des Anglikanischen Konsultationsrates, des Weltbundes der Baptisten, des Lutherischen Weltbundes und des Reformierten Weltbundes , müssen respektiert werden, wenn das Konzept des Forums ausgearbeitet wird.

    h) Es wird dazu ermutigt, Konsultationen mit der Gemeinsamen Arbeitsgruppe der römisch-katholischen Kirche und dem ÖRK sowie mit der vorgeschlagenen Arbeitsgruppe des ÖRK und der Pfingstkirchen aufzunehmen, die klären sollen, in welcher Form diese Kirchen in das Forum einbezogen werden können.

    i) Es ist zu erwägen, ob regionale oder nationale Foren eventuell als Alternative oder als Ergänzung zu dem Konzept eines weltweiten Forums in Frage kommen.



    XIII. Verfassungs- und Satzungsänderungen

    Unter Berücksichtigung der gesamten Debatte um den CUV-Prozess und seine Implikationen, des Vortrags von Georges Tsetsis vor dem Plenum und einer Reihe schriftlicher Anregungen hat sich der Ausschuss mit den Vorschlägen für die Änderung der Verfassung und Satzung des ÖRK befasst.

    1. Artikel III - Ziele und Funktionen
    In der vorgeschlagenen Änderung ist eine Reihe von Überzeugungen enthalten, die aus dem Reflexionsprozess über das CUV-Dokument erwachsen sind. Die Änderung besagt, dass der ÖRK von den Kirchen gebildet wird, um der ökumenischen Bewegung zu dienen; sie erinnert an das ökumenische Vermächtnis und führt aus, das der ÖRK dieses Erbe angetreten hat und die weltweiten ökumenischen Bewegungen weiterführt; sie stellt das Ziel der sichtbaren Einheit in einem Glauben und in einer eucharistischen Gemeinschaft in den Mittelpunkt der gemeinsamen Berufung, unterstreicht, wie wichtig es ist, dass sich die Kirchen gegenseitig an dieses Ziel erinnern, beschreibt die Möglichkeiten, die sich den Kirchen in dem Streben nach Koinonia im Glauben und im Leben, in Zeugnis und Dienst durch diese Gemeinschaft erschliessen, und hebt die Rolle des ÖRK in dem Bemühen hervor, die eine ökumenische Bewegung durch die Pflege der Beziehungen zu den ökumenischen Partnern auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene zu stärken.

    Die Achte Vollversammlung stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu.

    2. Artikel V: Organisation
    2.1 Die zu Artikel V.1.c.3) vorgeschlagene Änderung zu den Funktionen der Vollversammlung bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte des ÖRK besteht aus der Einfügung eines Wortes (allgemeinen).

    Die Achte Vollversammlung stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu.

    2.2 Die vorgeschlagene Änderung des Artikels V.2.c.1) überträgt die Wahl des kollegialen Präsidiums dem Zentralausschuss. Der Ausschuss konnte über diese Empfehlung keine Einigung erzielen, nimmt aber zur Kenntnis, dass diese Änderung vom Zentralausschuss beantragt worden ist, um die moralische und spirituelle Autorität des Präsidiums dadurch zu stärken, dass ein Wahlverfahren geändert wird, das sich in der Vergangenheit als politisch beeinflusst und schmerzlich erwiesen hat. Die Veränderung soll ferner die Möglichkeit eröffnen, dass nach den Vollversammlungen ein umfangreicherer und sensibler Konsultationsprozess mit den Mitgliedskirchen und den REOs zur Findung von Kandidatinnen und Kandidaten zustande kommt, die breite Zustimmung finden und deren geistliche Führungsqualitäten und ökumenisches Engagement anerkannt sind. Um dem Plenum die Möglichkeit zu geben, über diesen Änderungsantrag zu beraten, empfahl der Ausschuss der Achten Vollversammlung, die vorgeschlagene Änderung zu beschliessen; Die vorgeschlagene Änderung wurde abgelehnt.

    2.3 Die vorgeschlagene Änderung zu Artikel V.2.c.4), die die Wahl der Kommissionen und Kuratorien betrifft, die nunmehr dem Zentralausschuss obliegen soll, ist eine geringfügige Anpassung an die neuen Arbeitsstrukturen des ÖRK. Dem Ausschuss ist bewusst, dass die Strukturen des ÖRK möglichst flexibel bleiben sollen, dennoch bedauert er, dass die bereits vorgesehenen Kommissionen und Beratungsgruppen zumindest in der Satzung nicht enthalten sind.

    Die Achte Vollversammlung stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu.

    2.4 Die zu Artikel V.2.c.5) vorgeschlagene Änderung präzisiert die Zuständigkeit des Programmausschusses für Programme und Aktivitäten des ÖRK im Rahmen der neuen Strukturen des Rates (vgl. Satzungsartikel VII).

    Die Achte Vollversammlung stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu.

    3. Artikel VI: Andere ökumenische Organisationen
    Die zu Artikel VI.1 vorgeschlagene Änderung zu den Funktionen der Vollversammlung bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte des ÖRK besteht aus der Einfügung eines Wortes (internationale). Die Achte Vollversammlung stimmte der vorgeschlagenen Änderung zu.

    4. Vom Zentralausschuss vorgeschlagene Satzungsänderungen
    Diese Änderungen sollen die bereits vom Zentralausschuss angeführten Neuerungen bestätigen, die gewährleisten sollen, dass sich die wesentlichen Ergebnisse des CUV-Prozesses auch in den Strukturen des ÖRK niederschlagen. Sie sorgen auch für die Vereinbarkeit der Satzung mit der Verfassung (wenn die vorgeschlagenen Änderungen angenommen werden).

    Die Achte Vollversammlung bestätigte die folgenden vom Zentralausschuss vorgeschlagenen Änderungen:

    • I.3,4,5+6: Kriterien für die Mitgliedschaft im Rat und für die angeschlossene Mitgliedschaft sowie die finanziellen Verpflichtungen der Mitgliedskirchen gegenüber dem ÖRK;
    • IV.5.a.1 zur Funktion des Zentralausschusses bei der Wahl des Programmausschusses;
    • IV.5.d. betreffend die Festlegung der Prioritäten und Arbeitsschwerpunkte des ÖRK;
    • VII - Programmausschuss.
    Die Achte Vollversammlung empfahl, dass der Zentralausschuss seine Überlegungen zum Verständnis und zu den Kriterien der Mitgliedschaft an Hand der Entwicklungen fortsetzen möge, die sich aus den Erfahrungen und Diskussionen auf den verschiedenen Ebenen ergeben.

    Die Achte Vollversammlung empfahl ferner, der Zentralausschuss möge prüfen, unter welchen Bedingungen Kirchen und ökumenische Partner an den Leitungs- und Beratungsgremien des ÖRK beteiligt werden können, um zu gewährleisten, dass sich die Mitwirkung nicht auf die begrenzte Zahl von Sitzen in den derzeitigen Ausschüssen, Kommissionen und Kuratorien beschränkt.



    ANHANG I
    HIMMLISCHE KIRCHE CHRISTI (NIGERIA)

    Die Himmlische Kirche Christi in Nigeria war eine von neun Kirchen, die der Exekutivausschuss zur Aufnahme in die Vollmitgliedschaft des Ökumenischen Rates der Kirchen empfohlen hat (Dok. Nr. PL1.1).

    Der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I empfahl in seinem Zwischenbericht (Dokument RC-I 1), die Beschlussfassung über die Aufnahme der Himmlischen Kirche Christi als Vollmitglied aufzuschieben und weiter zu prüfen.

    Der Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I hat einen Unterausschuss gebildet, der mit den an der Achten Vollversammlung teilnehmenden Verantwortlichen der Himmlischen Kirche Christi zusammengetroffen ist; dabei war auch ein Mitglied der ÖRK-Delegation anwesend, die die Himmlische Kirche Christi in Nigeria im September 1998 besucht hat. Die Hauptfrage, die der Klärung bedurfte, war die Haltung der Kirche zur Polygamie. Wie viele andere in Afrika entstandene Kirchen auch, nimmt die Himmlische Kirche Christi polygame Konvertiten auf; allerdings wurde in Dokument Pl 1.1 mitgeteilt, dass Geistliche auch polygam bleiben dürfen.

    Der Unterausschuss hat dem Weisungsausschuss für Grundsatzfragen I Bericht erstattet und erklärt, dass die Kirche in der Vergangenheit polygame Geistliche zugelassen, 1986 jedoch verfügt hat, dass alle neu eingestellten Geistlichen in monogamer Ehe leben müssen. Diese Vorschrift werde seither bei allen Pfarramtskandidaten strikt eingehalten. Die wenigen Geistlichen aus der Zeit vor 1986 hätten die Erlaubnis, ihr geistliches Amt weiter auszuüben. Der Ausschuss hat überdies weiteren Einblick in verschiedene andere Aspekte des Lebens der Himmlischen Kirche Christi gewonnen und sich Klarheit darüber verschafft, was die Kirche zu ihrem Antrag auf Mitgliedschaft im ÖRK bewogen hat. Er gelangte zu der Überzeugung, dass die Mitgliedschaft im Rat der Kirche in ihrem Bemühen, das Evangelium in der afrikanischen Kultur zu verkündigen und zu leben, zugute kommen würde.

    Der Bericht des Unterausschusses fiel zur Zufriedenheit des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen I aus, der empfahl, die Achte Vollversammlung möge die Himmlische Kirche Christi als Vollmitglied in den ÖRK aufnehmen.

    Die Abstimmung über die Aufnahme dieser Kirche als Mitglied war negativ ausgefallen. Anschliessend wurde beanstandet, dass sie nicht in Übereinstimmung mit der Verfassung erfolgt sei. Die Rechtsberaterin des ÖRK erkannte die Zulässigkeit des Einwandes an und erklärte die Abstimmung für ungültig. Der Generalsekretär bat die Vollversammlung, auf eine neuerliche Abstimmung zu verzichten und die Angelegenheit an den Zentralausschuss zu überweisen, der mit der Himmlischen Kirche Christi weiter beraten wird.

    Die Achte Vollversammlung beschloss, die Angelegenheit an den Zentralausschuss zu verweisen.



    ANHANG II
    VORSCHLÄGE FÜR EIN FORUM CHRISTLICHER KIRCHEN UND ÖKUMENISCHER ORGANISATIONEN

    1.Vom 26. bis zum 29. August 1998 fand im Château de Bossey in der Nähe von Genf eine Konsultation statt, bei der die mögliche Einsetzung eines breit angelegten Forums christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen erörtert werden sollte. An dieser Konsultation nahmen 28 Vertreter/innen des ÖRK, weltweiter christlicher Gemeinschaften, regionaler ökumenischer Organisationen, nationaler Kirchenräte, internationaler ökumenischer Organisationen und von derzeit nicht in den grossen ökumenischen Strukturen vertretenen Kirchen teil.

    2. Die Versammlung verzeichnete dramatische Veränderungen in der Weltlage sowie wichtige Entwicklungen in den Beziehungen zwischen Kirchen und ökumenischen Organisationen. Die Bemühungen zur Förderung der christlichen Einheit haben viele Gesichter, viele Akteure und finden in vielen Zentren statt. Diese Vielfalt wirft jedoch die dringende Frage auf, wie die Ganzheit der Bewegung gegen Tendenzen zu Zersplitterung und Konkurrenzdenken geschützt werden soll, nicht zuletzt in Anbetracht der geringer werdenden Ressourcen. Ein effektiveres, tragfähigeres und umfassenderes Netzwerk von Beziehungen ist notwendig, um die unterschiedlichen Auffassungen der Partner in einen für alle Seiten verbindlichen Dialog einzubringen, so dass alle ihren Weg zu einer klareren Erkenntnis und einem treueren Gehorsam gegenüber Jesus Christus finden können.

    3. Im Laufe der Konsultation kristallisierte sich der folgende Vorschlag über ein Forum christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen heraus. Er wird hier vorgelegt in der Hoffnung, daß Kirchen und ökumenische Strukturen darin einen Weg erkennen mögen, auf dem sie in den unmittelbar bevorstehenden Jahren voranschreiten können.

    Zielsetzungen

    4. Das vorgeschlagene Forum ist möglich aufgrund der Einheit, die bereits in Jesus Christus gegeben ist. Es ist notwendig, weil wir den Glauben an einen versöhnenden Gott teilen, dessen Kirche sich dazu berufen weiss, Gottes versöhntes und Versöhnung stiftendes Volk zu werden.

    5. Das Forum soll dazu beitragen, reichere und umfassendere Beziehungen aufzubauen. Es wird zwar nicht für die daran beteiligten Gruppen sprechen können, wird diesen aber die Gelegenheit bieten, durch die Überschreitung der Grenzen der bestehenden Rahmenstrukturen neue Gedanken zu fassen, neue Träume zu träumen und neue Visionen zu entwickeln.

    6. Das Forum soll offen gegenüber den Charismata sein, die der Heilige Geist Christi Volk eingibt. Es soll von Offenheit und einer Haltung der Erwartung geprägt sein und mit einem Minimum an Regeln und Strukturen auskommen. Eine Bedingung für die Teilnahme ist daher die Bereitschaft, andere Teilnehmende als aufrichtige Partner eines Dialogs zu akzeptieren, dessen Ziel die Stärkung des Gehorsams aller gegenüber Christus ist.

    7. Die gelegentlichen Zusammenkünfte des Forums sollen Möglichkeiten zum Gottesdienst, zur Besprechung von Angelegenheiten von allgemeinem christlichen Interesse und zur Entwicklung von mehr Verständnis füreinander bieten. Es ist nicht daran gedacht, daß dabei Entscheidungen getroffen, Programme initiiert oder Dokumente erarbeitet werden. Allerdings könnten die Zusammenkünfte des Forums zu neuen Formen der Zusammenarbeit führen.

    Beteiligung

    8. Es handelt sich um ein Forum, nicht um eine Organisation, und deshalb muß die Frage der Beteiligung und nicht die der Mitgliedschaft geklärt werden.

    9. Basis des Forums soll sein, daß sich die Beteiligten zu dem Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Sie sollten von dem Willen getragen sein, gemeinsam danach zu streben, Christus gehorsam zu sein.

    10. Teilnehmende sollen im wesentlichen Vertreter kirchlicher und ökumenischer Organisationen von internationalem Rang sein. Es können auch einzelne Personen als Vertreter einer bestimmten Mitgliedschaft teilnehmen, die sich zu unserer gemeinsamen Berufung bekennt und der gegenüber sie ihr rechenschaftspflichtig sind.

    11. Römische Katholiken, Orthodoxe, Evangelikale, Pfingstler und andere Bekenntnisfamilien, die in der Konferenz für weltweite christliche Gemeinschaften vertreten sind, sollen ebenso zu den vorgesehenen Teilnehmenden des Forums gehören wie regionale und internationale ökumenische Organisationen und der Ökumenische Rat der Kirchen.

    12. Zu den Kriterien für die Teilnahme gehört die Bereitschaft zuzuhören, miteinanderzureden und zusammen mit anderen Mitgliedern der christlichen Familie auf den Ruf Gottes zu antworten. Teilnehmende müssen sich gegenseitig respektieren und das Selbstverständnis anderer achten.

    Größe, Ablauf und Inhalt der Forumstagungen

    13. Forum ist ein Konzept, das viele Ausdrucksmöglichkeiten, darunter auch internationale Zusammenkünfte, finden wird. Wenn der Gedanke erst Substanz gewonnen hat, könnte das Forum in unterschiedlicher Form und an verschiedenen Orten tagen.

    14. Zur ersten Tagung sollten je nach Resonanz auf die versandten Einladungen 150 - 250 Teilnehmende zusammenkommen. Der Ablauf sollte so gestaltet werden, daß eine größtmögliche Beteiligung gewährleistet ist. Dafür sollten die teilnehmenden Organisationen bereits vor der Tagung gebeten werden, Themen und Aufgaben einzubringen.

    15. Es soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Plenarsitzungen und der Arbeit in Kleingruppen hergestellt, aber auch Raum für Feiern und Spontaneität bleiben. Fester Bestandteil der Forumstagungen soll der Gottesdienst sein. In der Tagung soll das Bewußtsein der historischen Kräfte zum Ausdruck kommen, die die Teilnehmenden zusammenführen, und soll Gelegenheit zu eingehenden Gesprächen geschaffen werden.

    16. Das eigene Profil soll der Stil der Tagung sein, der einen freimütigen Meinungsaustausch ermöglicht, ohne daß die Verfassung von Dokumenten und Empfehlungen im Mittelpunkt steht. Es soll keine Abstimmungen geben.

    17. Es könnte vorgesehen werden, daß eine Gruppe von "Zuhörern" dabei hilft, die Ergebnisse der Zusammenkunft herauszuarbeiten und zu artikulieren.

    Finanzierung, Zeitplan

    18. Es wird davon ausgegangen, daß die Teilnehmenden selbst für ihre Kosten aufkommen. Um eine größtmögliche Teilnahme sicherzustellen, wird der Organisationsausschuß Mittel beschaffen, um gewisse Gemeinkosten zu decken und einen bescheidenen Betrag für Zuschüsse zur Verfügung zu stellen.

    19. Das Forum könnte schon im Jahr 2001 zu seinem ersten Treffen zusammenkommen.

    Organisation

    20. Ein kleiner Fortsetzungsausschuß, der sich aus Teilnehmenden an der Konsultation im August 1998 zusammensetzt, wird als Brücke zwischen dem jetzigen und dem zukünftigen Stadium des Prozesses dienen. Er könnte auch zum Kern des Organisationsausschusses für die erste Tagung des Forums werden.

    21. Der Fortsetzungsausschuß wird die Stellungnahmen auf diesen Vorschlag auswerten und die Modalitäten für eine erste Tagung des Organisationsausschusses etwa im Oktober 1999 ausarbeiten. Dieser Fortsetzungsausschuß wird vor Mitte 1999 tagen müssen.

    22. Eine kleine Gruppe herausragender Persönlichkeiten, die hohes Ansehen bei vielen Christen und Kirchen geniessen, sollte durch den Fortsetzungsausschuß zusammengestellt werden und als einladendes Gremium dienen. Diese Gruppe kann, muß aber nicht zu einer Tagung zusammenkommen. Die Einladungen zur Teilnahme am Forum würde dann mit den Unterschriften und unter der Schirmherrschaft dieser Personen ergehen.

    23. Der Organisationsausschuß sollte vom Fortsetzungsausschuß in Absprache mit den leitenden Verantwortlichen derjenigen interessierten Gremien ernannt werden, die ihr Interesse an dem Forum durch ihre Reaktion auf den ursprünglichen Vorschlag, der nach dieser Tagung verschickt wird, bekundet haben.

    24. Dem Ausschuß sollen Vertreter/innen ökumenischer Partner von internationaler Bedeutung angehören, die schon jetzt auf verschiedenen Ebenen zusammenarbeiten, aber auch neue Partner, die die weiterreichende Gemeinschaft vertreten, wie etwa die Pfingstkirchen, die Internationale Evangelische Allianz, die Organisation der in Afrika entstandenen Kirchen, die vielleicht Interesse haben. Es wurde unterstrichen, daß die römisch-katholische Kirche stark vertreten sein sollte.

    25. Zu den Aufgaben des Organisationsausschusses gehören:

    a) die Entgegennahme und Auswertung der Reaktionen, die dazu beitragen werden, dieTagesordnung zusammenzustellen;
    b) die Ausarbeitung einer umfassenden Tagesordnung;
    c) die Bereitstellung der Logistik und der finanziellen Mittel des Forums;
    d) die Beschaffung von Geldmitteln zur Begleichung der Gemeinkosten und zur Vergabe von kleinen Zuschüssen im Bedarfsfall;
    e) die Vorbereitung eines Verfahrens zur Auswertung des ersten Treffens des Forums.

    Vollversammlungsausschüsse
    8. Vollversammlung und 50. Geburtstag
    Urheberrecht 1998 Ökumenischer Rat der Kirchen.
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