Die Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im Ökumenischen Rat der Kirchen:
Häufig gestellte Fragen

  • Warum eine Sonderkommission?
  • Warum keine Sonderkommission zur Mitarbeit anderer Mitgliedskirchen oder Kirchenfamilien?
  • Geht es bei der Sonderkommission nur um die Orthodoxen?
  • Was erwarten die Orthodoxen vom ÖRK?
  • Nach welchen Kriterien hat die Sonderkommission ihre Tagesordnung festgelegt?
  • Warum ist die Ekklesiologie von so grundlegender Bedeutung für die Arbeit der Sonderkommission?
  • Was bedeutet Entscheidungsfindung im Konsensverfahren und warum wurde sie von der Sonderkommission empfohlen?
  • Was sagt die Sonderkommission zur Behandlung sozialer und ethischer Anliegen durch den ÖRK?
  • Wird die Entscheidungsfindung im Konsensverfahren die prophetische Stimme des Rates zum Schweigen bringen?
  • Bedeuten die Empfehlungen der Sonderkommission, dass es keine „ökumenischen Gottesdienste“ mehr geben wird?
  • Warum wird vorgeschlagen, den Begriff „ökumenischer Gottesdienst“ durch „gemeinsame Andacht“ zu ersetzen?
  • Was bedeuten die Empfehlungen zum gottesdienstlichen Leben und auf wen finden sie Anwendung?
  • Richten sich die Empfehlungen für das gottesdienstliche Leben gegen die Mitwirkung von Frauen in leitenden Funktionen?
  • Wird die neue Kategorie der „assoziierten Kirchen des ÖRK“ die Gemeinschaft schwächen?
  • Welche Reaktionen hat es bis jetzt auf die Sonderkommission gegeben?
  • Was wird jetzt geschehen?
  • Warum eine Sonderkommission?

    Ein bemerkenswert konstantes Merkmal der modernen ökumenischen Bewegung seit Beginn des 20. Jahrhunderts ist die Tatsache, dass die orthodoxen Kirchen ihr nicht nur ununterbrochen angehört, sondern sich auch permanent unbehaglich in ihr gefühlt haben. Im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche, die auch heute noch nicht Vollmitglied in den wichtigsten konziliaren ökumenischen Institutionen ist, waren die Orthodoxen von Anfang an voll beteiligt. Doch bis Anfang der 1990er Jahre sahen sie sich auf fast jeder Tagung von globaler Bedeutung gezwungen, getrennte Erklärungen herauszugeben, in denen sie ernsthafte Vorbehalte lehrmäßiger oder anderer Art vorbrachten. Die Anliegen, die sie mehr oder weniger akut beschäftigten, waren über Jahrzehnte hinweg die gleichen. Aus mehreren Gründen erreichten die orthodoxe Unzufriedenheit mit bestimmten Aspekten des ÖRK wie auch die Spannungen unter den Orthodoxen hinsichtlich der Mitgliedschaft in einer weltweiten Gemeinschaft von Kirchen Ende der 1990er Jahre unmittelbar vor der Achten ÖRK-Vollversammlung im Dezember 1998 einen Höhepunkt.1 Die Sonderkommission wurde als direkte Antwort auf diese Krise eingerichtet. Ihre Aufgabe war es, nicht nur die akuten Probleme beschwichtigend anzugehen, sondern sich mit den langjährigen Anliegen nachhaltiger und tief greifender auseinander zu setzen.

    Warum keine Sonderkommission zur Mitarbeit anderer Mitgliedskirchen oder Kirchenfamilien?

    Falls es sich als notwendig erweist, könnte im Prinzip jederzeit eine Sonderkommission für Anliegen eingerichtet werden, die von anderen Mitgliedskirchen oder anderen Gruppierungen von Kirchen vorgebracht würden. Es wäre jedoch falsch zu glauben, dass für die Orthodoxen eine Sonderkommission eingerichtet wurde, weil sie ihre Klagen am lautesten vorgebracht haben. Sie brachten vielmehr ihr chronisches Unbehagen zum Ausdruck – mit zunehmender Häufigkeit, Prägnanz und Deutlichkeit. Und die Arbeit der Sonderkommission hat gezeigt, dass die kontroversen Fragen nicht nur den orthodoxen Kirchen Probleme bereiten (siehe unten).

    Geht es bei der Sonderkommission nur um die Orthodoxen?

    Da die Sonderkommission speziell gegründet wurde, um sich mit den Anliegen der Orthodoxen zu befassen, konzentrierte sich am Anfang alle Aufmerksamkeit auf die orthodoxen Mitglieder. Aber sehr bald, nachdem die Sonderkommission ihre Arbeit aufgenommen hatte, wurde deutlich, dass die angesprochenen Fragen nicht nur Auswirkungen auf die orthodoxen Kirchen haben würden. Es war offensichtlich, dass viele der von ihnen vorgebrachten Anliegen von anderen Kirchen, die mit am Tisch saßen, genauso empfunden wurden. Diese Erkenntnis war eine freudige Überraschung, obwohl bei einigen Orthodoxen ein gewisses Zögern spürbar wurde, „ihre Exklusivrechte“ an diesen Anliegen aufzugeben!

    In dem Bemühen, gemeinsame Lösungen für die angesprochenen Probleme zu finden, erwies sich der vom ÖRK über ein Jahrzehnt hinweg durchgeführte CUV-Prozess („ Ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Vision des ÖRK“) – der deutlich machen sollte, dass nicht der Rat, sondern die Kirchen die Hauptakteure der Arbeit des ÖRK sind – als wertvolle Ideenquelle für den künftig einzuschlagenden Weg. Die Mahnung zur Vorsicht wie auch die Zufriedenheit, die von anderen Mitgliedskirchen genauso wie von den Orthodoxen zum Ausdruck gebracht worden sind, mögen als Beweis dafür dienen, dass die Sonderkommission ein gewisses Gleichgewicht hergestellt hat, dass keine der Parteien als „Sieger“ oder „Verlierer“ aus ihrer Arbeit hervorgegangen ist. Ja, es herrscht die Überzeugung und Hoffnung, dass die Arbeit der Kommission einen Sieg für die ganze Gemeinschaft darstellt – selbst wenn es eine gewisse Zeit dauern wird, bis die Früchte dieser Arbeit sichtbar werden.

    IIm weitesten Sinne wollen die Orthodoxen darauf vertrauen können, dass sie innerhalb des ÖRK ernst genommen werden. Sie haben das Ethos und die De-facto-Theologie der ökumenischen Bewegung seit jeher als essentiell protestantisches Unterfangen empfunden, mit protestantisch geprägten theologischen Grundaussagen zur Einheit und protestantisch geprägten (bzw. westlich-säkularen) Methoden der Entscheidungsfindung. Sie hatten von Anfang an mit ernsthaften Schwierigkeiten zu ringen, die ihnen ihre ekklesiologischen Vorbehalte gegen die Zugehörigkeit zu einer weltweiten „Gemeinschaft von Kirchen“ bereitet haben (siehe unten „Warum ist die Ekklesiologie von so grundlegender Bedeutung…“). Da sie den Rat als Organisation sehen, deren theologische und moralisch-ethische Ausrichtung ausgesprochen liberal geprägt ist, haben sie seit jeher das zutiefst frustrierende Gefühl, dass anscheinend immer die konservativen Positionen gerechtfertigt werden müssen. Die Arbeit der Sonderkommission hat zunehmend deutlich gemacht, dass dieses Gefühl über Konfessionsgrenzen hinweg in vielen Kirchen herrscht. De facto führt es dazu, dass konservative Evangelikale und Pfingstkirchen, ganz zu schweigen von den römischen Katholiken, dem Rat lieber fern bleiben.

    Die Orthodoxen wollen im Rat ein ernsthaftes Wort mitzureden haben. Dieser Wunsch erwächst nicht aus einer Gier nach „Macht“. Sie haben von Anfang an bei der ökumenischen Bewegung mitgemacht, hatten häufig Vorbehalte, waren misstrauisch und hatten Angst vor dem Druck anti-ökumenischer Kräfte in ihren eigenen Reihen; aber sie haben immer wieder um eine wirkliche Begegnung zwischen einander entfremdeten Christen gerungen, in der Hoffnung, sowohl Zeugnis von der Größe orthodoxer Theologie und orthodoxen Lebens abzulegen als auch von anderen Christen zu lernen.

    Nach welchen Kriterien hat die Sonderkommission ihre Tagesordnung festgelegt?

    Ursprünglich hat die Sonderkommission ihre Arbeit in strukturelle Fragen (Organisation des ÖRK sowie Strukturmodelle), theologische Fragen und Fragen im Zusammenhang mit „Ethos und Lebensstil“ des Rates aufgeteilt. Die von den Unterausschüssen in diesen Bereichen geleistete Arbeit – die eine reichhaltige Sammlung von Aufsätzen und Berichten umfasst, die alle auf der ÖRK-Webseite zur Verfügung stehen, – bewog die Sonderkommission letztlich, sich auf die fünf Themenbereiche zu konzentrieren, die im Bericht dargestellt sind:

  • Die Ekklesiologie dient aus den weiter unten dargelegten Gründen als theologischer Rahmen. Das wiederum leitet zu vielen der praktischen Fragen über.
  • Soziale und ethische Anliegen, an denen häufig der Verdacht festgemacht worden ist, der ÖRK sei eine liberale protestantische Organisation – ein Verdacht, mit dem sich alle Beteiligten ernsthaft auseinandersetzen mussten.
  • Das „Ethos“ der ökumenischen Bewegung wird nirgends deutlicher als in der Art und Weise, wie wir bei ökumenischen Begegnungen gemeinsam beten.
  • Die Art der Entscheidungsfindung im ÖRK spiegelt sich in seinen Prioritäten, Programmen und damit auch direkt in seinem Leben und seinem Zeugnis in der Welt wider
  • .
  • Die Frage, was „Mitgliedschaft“ im ÖRK bedeutet, erwächst sowohl aus ekklesiologischen Fragen – was bedeutet es für eine Kirche, Mitglied in einem Kirchenrat zu sein? – als auch aus praktischen Fragen – ist es vertretbar, dass meine Kirche angesichts unserer aktuellen Lebensbedingungen (Größe, anti-ökumenischer Druck, politische Spannungen, etc.) dieser Gemeinschaft angehört?

  • Warum ist die Ekklesiologie von so grundlegender Bedeutung für die Arbeit der Sonderkommission?

    Wie im Bericht selbst festgestellt wird (siehe Kapitel B, III), gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten, wie eine Kirche ihre Beziehung zu der Kirche – der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche – verstehen kann: entweder wir identifizieren unsere Kirche mit der Kirche (so wie es die Orthodoxen und einige andere tun) oder wir verstehen unsere Kirche als Teil, Glied oder Zweig der größeren, universalen Kirche. Im zweiten Fall kann der Rat in der Tat als eine Art Modell für die Gemeinschaft der universalen Kirche gesehen werden. Und viele Christen erleben den ÖRK auch so – wenn sie an ökumenischen Veranstaltungen oder an ökumenischen Gottesdiensten teilnehmen, dann sind sie als die universale Kirche versammelt. Diese Wahrnehmung vom Rat und diese Vision von kirchlicher Einheit sind der orthodoxen Theologie völlig fremd.

    Die Art und Weise, wie wir die Beziehung unserer Kirchen zu der Kirche verstehen, hat tief greifende Auswirkungen auf alles andere: auf unser Verständnis vom Wesen des Rates selbst und der Gemeinschaft, die er darstellt, auf die Art und Weise, wie wir gemeinsam beten, auf unser Verständnis von „Mitgliedschaft“, auf die Entscheidungsprozesse im Rat und auf die Frage, welche Autorität er in den Kirchen hat.

    Was bedeutet Entscheidungsfindung im Konsensverfahren und warum wurde sie von der Sonderkommission empfohlen?

    Bislang sah es so aus, dass die Leitungsorgane des Rates Beschlüsse – außer in theologischen Fragen - mit einfacher Mehrheit fassen konnten. Wenn 51% der anwesenden Mitglieder für einen Antrag stimmten, dann war er angenommen, auch wenn die anderen 49% damit unzufrieden waren. Darüber hinaus fühlten sich viele Kirchen in den ÖRK-Leitungsgremien ungenügend vertreten. Das traf besonders auf die Orthodoxen zu, die sich durch das auffällige Missverhältnis zwischen der Zahl der orthodoxen Mitgliedskirchen (ca. 20 von 342 Mitgliedskirchen insgesamt) und der Anzahl von Christen, die sie tatsächlich vertreten (rund ein Drittel der im Rat vertretenen Christen) stark benachteiligt fühlten. Ein Lösungsvorschlag bestand darin, den prozentualen Anteil orthodoxer Delegierter an Tagungen zu erhöhen. Ein solches „Zahlenspiel“ würde sich aber unweigerlich auch auf andere, ähnlich benachteiligte Kirchen auswirken. Dahingegen gewährleistet das Konsensverfahren, dass solche Rechnungen nicht länger aufgestellt werden müssen. Ganz einfach ausgedrückt stellt es sicher, dass über anstehende Fragen nicht mehr mehrheitlich beschlossen wird, sondern dass ein Antrag angenommen ist, wenn Übereinstimmung in der Frage besteht.22.

    Der Zentralausschuss des ÖRK hat beschlossen, die Zeit bis zur nächsten Vollversammlung zu nutzen, um sich mit dieser Methode vertraut zu machen und sie in der Praxis anzuwenden. Der Rat wird dann eine sachlich fundiertere Entscheidung treffen können, ob diese Methode sich langfristig für die Entscheidungsfindung in seinen Gremien eignet.

    Was sagt die Sonderkommission zur Behandlung sozialer und ethischer Anliegen durch den ÖRK?

    Es ist signifikant, dass die Mitglieder der Sonderkommission in ihrem Bericht hinsichtlich der Behandlung sozialer und ethischer Anliegen durch den Rat als Erstes ihren tief empfundenen Dank für die Rolle zum Ausdruck gebracht haben, die der Rat in der Gesellschaft spielt. Allerdings wurde die Sonderkommission ja zum Teil gerade deshalb eingerichtet, weil Unmut darüber herrschte, wie der Rat mit solchen Anliegen umgeht. Es besteht das dumpfe Gefühl, dass Dinge auf die Tagesordnung des Rates kommen, die dort nicht hingehören, und dass Erklärungen, die keineswegs die Position aller Mitgliedskirchen widerspiegeln, so abgegeben werden, als wären es Erklärungen „des ÖRK“. Statt Restriktionen für die Aufnahme von Tagesordnungspunkten vorzuschlagen, setzt die Sonderkommission ihre Hoffnung nun lieber auf das Konsensverfahren – das auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung greifen soll. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Mitglieder bei den Diskussionen und den Erklärungen, die im Namen des Rates abgegeben werden, „mit an Bord“ sind. Das Konsensverfahren trägt im besten Falle dazu bei, Vertrauen zu schaffen, und bietet einen „geschützten Raum“, in dem jedes Anliegen, auch das scheinbar schwierigste und spaltungsträchtigste, ausdiskutiert werden kann..

    Wird die Entscheidungsfindung im Konsensverfahren die prophetische Stimme des Rates zum Schweigen bringen?

    Es könnte der Eindruck entstehen, dass, wenn keine Entscheidungen getroffen werden, bis alle damit einverstanden sind, die Arbeit des ÖRK zu einem Stillstand kommt, keine „prophetischen“ Programme mehr ins Leben gerufen und keine Herausforderungen mehr an die Kirchen und die Welt gerichtet werden. Aber die Kirchen und regionalen ökumenischen Organisationen, die das Konsensverfahren bereits übernommen haben, berichten, dass ihre Stimme durch diese Methode letzten Endes gestärkt und nicht geschwächt worden ist. Wenn sie in einigen Dingen vielleicht auch langsamer vorwärts kommen, weniger Beschlüsse fassen oder weniger Erklärungen herausgeben, so haben die Entscheidungen, die sie treffen, doch das Gewicht, die Autorität und die Stimme der Mitgliedskirchen hinter sich. Angesichts der Ambivalenz, die einige Kirchen im Blick auf mehrheitlich gefasste Beschlüsse empfinden, kann die Bedeutung dieses Aspekts nicht genug betont werden.

    Darüber hinaus bringt das Konsensverfahren auch die kritischsten Stimmen nicht zum Schweigen: es ist sorgfältig geregelt, dass alle Stimmen Gehör finden und dass Koalitionen gebildet werden können, in deren Namen de facto bestimmte Erklärungen abgegeben werden können. Das ganze Konsensverfahren funktioniert nach dem Prinzip der Klarheit: wenn der ganze Rat hinter etwas steht, dann wird das klar gesagt. Wenn einige dafür und einige dagegen sind, dann wird auch das klar zum Ausdruck gebracht. Es steht zu hoffen, dass der Rat seine Glaubwürdigkeit dadurch weltweit stärken wird.

    Bedeuten die Empfehlungen der Sonderkommission, dass es keine „ökumenischen Gottesdienste“ mehr geben wird?

    Einer der Aspekte des ÖRK, den viele am meisten schätzen, ist die Erfahrung „ökumenischer Gottesdienste“ auf ÖRK-Vollversammlungen, Zentralausschusstagungen und anderen großen Veranstaltungen, die unter der Schirmherrschaft des ÖRK durchgeführt werden. Die Empfehlungen der Sonderkommission gewährleisten, dass solche ökumenischen Gottesdienste auch weiterhin stattfinden, schlagen aber Möglichkeiten vor, wie größere Klarheit im Blick auf den Begriff „ökumenischer Gottesdienst“ und den Stellenwert der Liturgie erreicht werden kann.

    Warum wird vorgeschlagen, den Begriff „ökumenischer Gottesdienst“ durch „gemeinsame Andacht“ zu ersetzen?

    Der Begriff „ökumenischer Gottesdienst“, der in den englischsprachigen protestantischen Kirchen gang und gäbe ist, bereitet Schwierigkeiten, wenn er in orthodoxe Kontexte und die entsprechenden Sprachen übersetzt wird. Der Begriff „Gottesdienst“ wird in orthodoxen Kirchen ganz selbstverständlich auf die Liturgie bezogen, die immer die Feier der Eucharistie einschließt.

    „Ökumenischer Gottesdienst“ erweckt ferner den Eindruck, als sei die ökumenische Bewegung an dem Punkt angekommen, an dem eine gemeinsame Liturgie möglich ist. Zwar haben in den protestantischen Kirchen viele das Gefühl, die „Lima-Liturgie“ habe die Autorität einer ökumenischen Liturgie und ermögliche es den Mitgliedskirchen des ÖRK daher, die Eucharistie gemeinsam zu feiern, doch in Wirklichkeit hat keine Kirche diese Liturgie offiziell angenommen, und der ÖRK wiederum kann keine eigene Liturgie herausgeben.

    Der Begriff „gemeinsame Andacht“ ist deshalb vorgeschlagen worden, um diese verschiedenen Missverständnisse zu vermeiden, obwohl auch dieser Begriff – dieses Mal auf protestantischer Seite - Schwierigkeiten aufwerfen kann, wenn er in andere Sprachen übersetzt wird.

    Was bedeuten die Empfehlungen zum gottesdienstlichen Leben und auf wen finden sie Anwendung?

    Der vorgeschlagene Rahmen für das gottesdienstliche Leben ist für ÖRK-Veranstaltungen bestimmt, wie Vollversammlungen, Zentralausschusstagungen und andere große Versammlungen, die unter der Schirmherrschaft des ÖRK stattfinden. Er darf nicht so verstanden werden, dass er „innerhalb der ökumenischen Bewegung…universell anwendbar wäre“, sondern er strebt primär ekklesiologische Klarheit auf ÖRK-Veranstaltungen an und will einen Rahmen schaffen, in dem die versammelten Mitglieder guten Gewissens gemeinsam beten können. ÖRK-Gottesdienste ließen sich schon immer aufteilen in Gottesdienste, die verschiedene Traditionen miteinander verbinden, und Gottesdienste, die „konfessionellen“ Charakter haben – d.h. die von einer kirchlichen Tradition angeboten werden. Der vorgeschlagene Rahmen zielt einfach darauf ab, klar zu sagen, um welche Art es sich handelt – um einen konfessionellen oder einen interkonfessionellen Gottesdienst. Er will auch klarstellen, dass der interkonfessionelle Gottesdienst nicht der Gottesdienst einer interkonfessionellen Kirche ist.

    Der Rahmen soll ferner deutlich machen, dass Sensibilität und Verständnis dafür entwickelt werden müssen, dass bestimmte Gottesdienstformen, Lieder, Symbole und sprachliche Formulierungen zu Missverständnissen führen, Hindernisse für die Teilnahme schaffen und einige Mitglieder ausschließen können, die eigentlich voll und ganz eingeschlossen sein sollten. An dieser Stelle geht der Bericht auf Probleme mit der „inklusiven Sprache“ sowie auf die Tatsache ein, dass die Ordination von Frauen noch nicht von allen Mitgliedskirchen des ÖRK, auch nicht von allen protestantischen Kirchen, akzeptiert wird.

    Richten sich die Empfehlungen für das gottesdienstliche Leben gegen die Mitwirkung von Frauen in leitenden Funktionen?

    Der vorgeschlagene Rahmen schließt Frauen – seien sie nun ordiniert oder nicht – keineswegs von Leitungsaufgaben aus. Stattdessen versucht er, die Frage der Frauenordination zu entschärfen, die die Protestanten untereinander wie auch die Orthodoxen und die römischen Katholiken spaltet. So wird der ordinierte Status im Fall der „interkonfessionellen“ Andacht (Anhang A, Abs. 30) für Frauen und Männer gleichermaßen völlig heruntergespielt, um keine Signale kirchlicher Identität zu geben. Jeder und jede kann daran teilnehmen und die Leitung sollte Frauen wie Männern, Ordinierten und Laien, Jungen und Alten – d.h. dem ganzen Volk Gottes – offen stehen.

    Wenn eine „konfessionelle“ Andacht abgehalten wird, werden Praxis und Tradition der jeweiligen Konfession im Blick auf die Frauenordination befolgt. Diejenigen, die die Andacht vorbereiten, „sollten es vermeiden, (in dieser oder jeder anderen spaltungsträchtigen Frage) auf Konfrontationskurs zu gehen“, da Sinn und Zweck der gemeinsamen Andacht nicht darin besteht, sich gegenseitig herauszufordern. Die Interpretation des Begriffs „Konfrontationskurs“ ist dabei voll und ganz denjenigen überlassen, die die Andachten vorbereiten.

    Wird die neue Kategorie der „assoziierten Kirchen des ÖRK“ die Gemeinschaft schwächen?

    Diese neue Kategorie der Assoziierung gibt den Kirchen die Möglichkeit, einen Status zu beantragen, der zwischen Vollmitgliedschaft und Nichtmitgliedschaft angesiedelt ist. Mit dieser neuen Regelung wird ein zweifaches Ziel verfolgt: (a) Kirchen, die große Schwierigkeiten mit ihrer Mitgliedschaft haben, eine Art „Sicherheitsventil“ anzubieten; (b) eine „Zwischenstation“ einzurichten, von der aus Kirchen oder Gruppen, die gegenwärtig nicht Mitglieder sind, die Möglichkeit einer engeren Beziehung mit dem ÖRK als Vollmitglieder sondieren können. Die Einführung dieser neuen Kategorie kann als pastorale Maßnahme verstanden werden, die der Tatsache Rechnung trägt, dass eine volle Mitgliedschaft im Rat für viele gegenwärtig nicht möglich ist. Es wird erwartet, dass die Kategorie der „assoziierten Kirchen“ die Gemeinschaft ausweiten und vertiefen wird.

    Welche Reaktionen hat es bis jetzt auf die Sonderkommission gegeben?

    Einige Reaktionen auf den Bericht der Sonderkommission, insbesondere seitens nicht-orthodoxer Mitgliedskirchen des ÖRK, zeigen, dass auch weiterhin das Gefühl besteht, die Sonderkommission sei nur für die Orthodoxen und über die Orthodoxen gewesen und stelle insofern einen „Sieg der Orthodoxen“ dar. Viele Orthodoxe haben ihrerseits das Gefühl, dass die Ergebnisse so subtil sind, dass sie nur wenige wirkliche Veränderungen bringen – und nichts, was offensichtlich in „die orthodoxe Richtung“ ginge. Aber es gibt auch viele Stimmen aus allen Mitgliedskirchen, die mit Erleichterung auf den Bericht reagiert und ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht haben, dass potenziell trennende Fragen in einem positiven Geist und mit beharrlichem ökumenischen Engagement angegangen worden sind.

    Die größte Herausforderung liegt jedoch darin, dass es nicht genügend Reaktionen auf die Sonderkommission gibt, seien sie nun positiv oder negativ. Das lässt sich zum Teil darauf zurückführen, dass der ÖRK sich gegenwärtig in einer schwerwiegenden finanziellen Krise befindet. Für viele verliert die Sonderkommission angesichts des Defizits des ÖRK in Höhe von mehreren Millionen Schweizer Franken und der damit einher gehenden Notwendigkeit einer Umstrukturierung und Reduzierung der Arbeitsbereiche an Bedeutung. Es steht zu hoffen, dass die Arbeit der Sonderkommission und die Umstrukturierung des Rates in den kommenden Jahren zusammenwirkend einen Ökumenischen Rat der Kirchen hervorbringen, der mehr als je zuvor auf die Bedürfnisse seiner Mitglieder eingeht, transparent ist und Glaubwürdigkeit in der Welt genießt.

    Was wird jetzt geschehen?

    TDie bislang von der Sonderkommission geleistete Arbeit stellt einen äußerst wichtigen Schritt in den Diskussionen dar, die seit Jahren im ÖRK geführt werden, aber sie hat die Mitgliedskirchen noch lange nicht ans Ende ihrer gemeinsamen Reise gebracht. Die Beschlüsse des Zentralausschusses zum Abschlussbericht der Sonderkommission erfordern bestimmte Anschlussmaßnahmen, aber darüber hinaus steht die ganze Gemeinschaft vor weiteren Herausforderungen und neuen Möglichkeiten.

    Was die Entscheidungsfindung im Konsensverfahren anbetrifft, so müssen neue Bestimmungen ausgearbeitet werden, die den Mitgliedskirchen unterbreitet und der nächsten Vollversammlung 2006 zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Zentralausschuss wird die Zeit bis zur Vollversammlung als Probezeit nutzen und das Konsensverfahren auf den verbleibenden zwei Zentralausschusstagungen anwenden. Die Empfehlungen zu den theologischen Kriterien für die Mitgliedschaft und zu den neuen Formen von Beziehungen zum ÖRK müssen jetzt in neue Verfassungsbestimmungen umgesetzt werden, die ebenfalls den Mitgliedskirchen unterbreitet und der nächsten Vollversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.

    Im Rahmen der Empfehlungen des Abschlussberichts hat der Zentralausschuss einen „Ständigen Ausschuss für Konsens und Zusammenarbeit“ eingerichtet, der als Beratungsorgan für Fragen dient, die sich aus dem Bericht der Sonderkommission ergeben. So wird dieser Ausschuss sich z.B. weiter mit dem ekklesiologischen Charakter der Gottesdienste befassen und klärende Fragen zum „Rahmen“ – zum Geist, in dem er geschrieben ist, und zu einigen der in ihm vorgeschlagenen praktischen Maßnahmen – stellen.

    Ferner ist Glauben und Kirchenverfassung nachdrücklich darum ersucht worden, sich auf die ekklesiologischen Fragen zu konzentrieren, die von der Sonderkommission angesprochen worden sind, und alle im Bericht enthaltenen positiven Aussagen zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe aufzugreifen.

    Schließlich werden die Mitgliedskirchen – insbesondere die orthodoxen Mitgliedskirchen – und ökumenischen Partner darum ersucht, die Erkenntnisse der Sonderkommission zu vertiefen, angemessene Lehren aus dieser konstruktiven Übung zu ziehen und ihre Mitarbeit in der „Gemeinschaft von Kirchen“ in einem neuen Licht und einer neuen Perspektive zu sehen.

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