Ökumenischer Rat der Kirchen
ZENTRALAUSSCHUSS
Potsdam, Deutschland
29. Januar - 6. Februar 2001
Dokument Nr. GS 3.1


Zur Beschlussfassung

ZWEITER BERICHT DES PROGRAMMAUSSCHUSSES

"Selig sind, die Tag und Nacht dem Gebet nachsinnen, das Jesus gelehrt hat:
Dein Reich komme, Dein Wille geschehe wie im Himmel so auf Erden...",

heißt es in einem alten syrischen Choral.

Unsere Treue zu Christus, unserem Heiland, verlangt von uns, dass wir, die wir ein Leib sind, ständig zu Gott, der Quelle unseres Lebens umkehren, ihm Dank sagen und auf ihn hoffen, und beständig auf den Willen Gottes auf Erden achten. Der Ökumenische Rat der Kirchen ist dazu berufen, seinen Auftrag, nach Einheit zu streben und der Gemeinschaft unserer Kirchen in vielfältigen Formen des Zeugnisses und Dienstes Ausdruck zu geben, in diesem Geist zu erfüllen. Der Programmausschuss versteht diese Berufung als den Schlüssel zum Verständnis und zur Auslegung der Programme und der Arbeit des ÖRK.

I. Das Selbstverständnis des Programmausschusses
1.1 Der Programmausschuss hat sich bei seiner Arbeit Folgendes vergegenwärtigt:

  1. Die in der Verfassung definierte Priorität:"Das Hauptziel der Gemeinschaft der Kirchen im Ökumenischen Rat der Kirchen besteht darin, einander zur sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft aufzurufen, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen Leben in Christus findet, durch Zeugnis und Dienst an der Welt, und auf diese Einheit zuzugehen, damit die Welt glaube" (Artikel III der Verfassung). Der Programmausschuss hielt fest, dass zum Selbstverständnis des ÖRK als einer Gemeinschaft von Kirchen die Vertiefung und die Erweiterung dieser Gemeinschaft gehört.

  2. Die vier Fragen, die im Bericht des Ausschusses für Programmrichtlinien der Achten Vollversammlung 1998 in Harare (Simbabwe) formuliert wurden:
    1. Wie setzen wir uns in einer stark pluralistischen Welt gemeinsam als Kirchen für Mission und Evangelisation ein?
    2. Wie verstehen wir die Taufe als Grundlage für das Leben in Gemeinschaft, das zu teilen wir alle berufen sind?
    3. Wie stellen wir gemeinsam unsere Ressourcen, unser Zeugnis und unser Handeln in den Dienst der Zukunft der Welt?
    4. Wie gehen wir gemeinsam auf dem Weg zur sichtbaren Einheit voran?

  3. Den thematischen Rahmen, der auf der Zentralausschusstagung 1999 mit den folgenden vier Themen angenommen wurde: Kirchesein; dem Leben dienen; das Amt der Versöhnung; und Gemeinsames Zeugnis und gemeinsamer Dienst im Kontext der Globalisierung.
1.2 Der Programmausschuss hat einen beträchtlichen Teil seiner Beratungen darauf verwandt, das in der Satzung formulierte Mandat zu verstehen und sich um seine Ausführung zu bemühen. Mehrere Faktoren beeinträchtigen seine Fähigkeit, die Aufgaben zu erfüllen, nämlich: die große Zeitspanne zwischen den Tagungen, die Kürze der eigenen Tagungen und die erhebliche Zahl anderer Leitungs- und beratenden Gremien (Kommissionen, Beratungsgruppen und Kuratorien), mit denen er in Beziehung steht. Nach der Satzung des ÖRK hat der Programmausschuss die wichtige Aufgabe einen umfassenden Überblick über die gesamte Programmtätigkeit des ÖRK zu entwickeln. Seine einzigartige Struktur ermöglicht die Interaktion der Mitglieder des Zentralausschusses und der Vorsitzenden der beratenden Gremien und gewährleistet umfangreiche Einbeziehung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Rates. Mit Hilfe seiner aus vielen Bereichen stammenden Mitgliedschaft kann der Programmausschuss einschätzen, ob die Programme des Rates den Grundprinzipien und Visionen entsprechen, die vom Zentralausschuss aufgestellt werden und ob sie damit vereinbar sind. Er kann den Rat auch dadurch unterstützen, dass er dem Zentralausschuss neue Orientierungen des Rates empfiehlt. Während seiner Beratungen ist der Programmausschuss zu der Erkenntnis gekommen, dass für die Ausführung seines Mandats alternative, kreative Wege gesucht werden müssen; möglicherweise müssen Untergruppen gebildet und/oder ein neuer Tagungsplan entwickelt werden.

Der Programmausschuss musste auch die Grenzen seiner Arbeit, insbesondere im Hinblick auf die Arbeit von zwei anderen ständigen Ausschüssen des Zentralausschusses erkennen. Im Blick auf den Exekutivausschuss stellt der Programmausschuss fest, dass er die laufenden Programme und Aktivitäten des Rates weder begleitet noch beaufsichtigt. Dafür und für die Zuweisung der Mittel ist der Exekutivausschuss zuständig (Art. VI, 2. b) der Satzung). Was den Finanzausschuss anbelangt, so hat der Programmausschuss im Abschnitt VII dieses Berichts Empfehlungen für eine Veränderung der Aufgabenverteilung formuliert. Der Programmausschuss hat die Aufgabe, dem Zentralausschuss im Rahmen der Aufträge, die ihm der Zentralausschuss erteilt, unmittelbar Bericht zu erstatten. (Art. VII der Satzung)

Der Ausschuss tagte vor der Zentralausschusstagung drei Tage lang in Berlin, legte dem Zentralausschuss einen Bericht (GS 3) vor und traf während der Zentralausschusstagung erneut zusammen, um seine Arbeit zu ergänzen. In der Anfangsphase ging es ferner darum, die ganze Bandbreite der Aktivitäten des Rates zu verstehen und zu bewerten.

II. Entgegennahme der Berichte
Der Programmausschuss nahm die Berichte der beratenden Gremien, die Tätigkeitsberichte der Arbeitsbereiche und die Planungspapiere für 2001 entgegen. Er ließ sich auch vom Stab informieren und diskutierte in Kleingruppen über seine eigenen Vorstellungen und Erfahrungen in Bezug auf die Programmaktivitäten. Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden in dem früheren Bericht des Programmausschusses (GS 3) vorgelegt.

Der Programmausschuss hat wie schon in dem früheren Bericht Folgendes anzumerken:

  1. Er äußerte seine Besorgnis darüber, dass nicht überall deutlich sei, dass Afrika ein Schwerpunkt ist. Der Ausschuss nahm die Bemühungen der Leitungsgruppe um die Bildung einer den ganzen Rat umfassenden Arbeitsgruppe (Afrika-Friedensüberwachungsgruppe) dankbar zur Kenntnis, die sich dem Auftrag der Achten Vollversammlung entsprechend schwerpunktmäßig mit Afrika befassen soll. Der Ausschuss weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Gruppe so schnell wie möglich ihre Tätigkeit aufnehmen sollte. Für die Wahrnehmung dieses Afrika-Schwerpunkts innerhalb des Rates sind von Afrika aus arbeitende Vermittler dringend erforderlich.
  2. Er sprach die Frage der Beteiligung junger Leute an. Das Überleben der ökumenischen Bewegung hängt untrennbar von der Einbezug der jüngeren Generation ab, die in der Lage ist, neue Perspektiven und Begeisterung einzubringen, die die Gemeinschaft der Kirchen im ÖRK vertiefen und erweitern werden. Es geht nicht nur darum, junge Menschen über das Jugendreferat für die ökumenische Arbeit zu gewinnen, auch nicht um Programme, die sich vor allem an junge Menschen richten, und auch nicht um Quoten. Alle Programme müssen theologische Grundsätze entwickeln, die jungen Menschen eine uneingeschränkte Mitwirkung gewährleisten. Die Ausbildung von ökumenischen Führungskräften ist für das Leben der ökumenischen Bewegung von wesentlicher Bedeutung.
  3. Er empfahl dem Stab, neue Formen der Zusammenarbeit in den neuen Strukturen des ÖRK und in den Bemühungen um die Mitwirkung der Mitgliedskirchen zu entwickeln.
In allen Gesprächen im Programmausschuss zeichneten sich zwei den gesamten Rat einschließende Initiativen als zentral für das Leben des Rates in den nächsten Jahren ab: die Dekade zur Überwindung von Gewalt: "Kirchen für Frieden und Versöhnung", und die Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK. Beide Initiativen stellen neue Modelle für die Beziehungen dar, sind Chancen und Herausforderungen für die Zukunft des Rates.

III. Programmarbeit des ÖRK
Der Programmausschuss hat sich mit seiner ersten Hauptaufgabe sorgfältig auseinander gesetzt. Nach Artikel VII. 3. a) der Satzung hat er

sicherzustellen, dass bei der Entwicklung von Programmen die wichtigsten vom Zentralausschuss angenommenen Stoßrichtungen und Richtlinien sowie die vorhandenen Finanzmittel berücksichtigt werden.
Nach Sichtung der Unterlagen bekräftigte der Ausschuss mit Nachdruck, dass die überprüfte Arbeit den Stoßrichtungen und Richtlinien entspricht, die der ÖRK durch die Vollversammlung und durch den Zentralausschuss beschlossen hat. Der Programmausschuss bestätigt den Kurs, der in dem Planungsdokument (PRO 17) eingeschlagen worden ist, und dankt den Mitgliedern des Stabes für ihre Arbeit, die häufig unter schwierigsten Bedingungen geleistet werden musste. Es wurde mehrfach auf die vier Fragen hingewiesen, die im Abschnitt 1.2 dieses Berichtes aufgeführt sind, sowie auf die Frage, wie viel sich von der Zusammenarbeit mit anderen ökumenischen Organisationen in den genannten vier Fragen wiederfindet. Insbesondere mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage und auf neue Vorgehensweisen, die sich für die ökumenische Arbeit entwickeln, ermutigt der Programmausschuss den Stab und die beratenden Gremien, gemeinsame Projekte mit Kirchen auf regionaler Ebene, durch ökumenische Organisationen oder der Kirchen untereinander bekannt zu machen und zu würdigen. Es ist zu hoffen, dass in allen Fällen das Ziel, "Kirchesein", im Mittelpunkt der Beziehungen stehen wird. "In Gemeinschaft zu stehen ist konstitutiv für das Kirchesein." (Bericht des Generalsekretärs an den Zentralausschuss 2001, GS 2).

Darüber hinaus hat sich der Programmausschuss Gedanken darüber gemacht, dass der Rat die Erinnerungen an die Geschichte der ökumenischen Bewegung wachhalten muss, damit sie nicht in Vergessenheit gerät. Denn neue Initiativen bauen häufig auf früheren Programmen des Rates auf und können von den Erfahrungen daraus profitieren. Ein Beispiel dafür sind die reichen Erkenntnisse, die in der Ökumenischen Dekade: "Kirchen in Solidarität mit den Frauen" und aus den "lebendigen Briefen" gewonnen worden sind, die die Gemeinschaft unter den Kirchen gefestigt haben. Ein weiteres Beispiel ist die Art und Weise, wie die Einsichten aus den Studien über Evangelium und Kultur die laufende Arbeit im Bereich von Mission und Evangelisation beeinflussen und auch bei der Formulierung des Themas einer künftigen Weltmissionskonferenz eine Rolle spielen dürften.

Die Reaktionen von Mitgliedern des Zentralausschusses auf den vorläufigen Bericht des Programmausschusses zeigen, dass die Zentralausschussmitglieder noch nicht genügend Informationsmaterial erhalten haben, um die Arbeit des Rates in seiner ganzen Breite übersehen zu können. Deshalb fügt der Programmausschuss im Anhang eine Beschreibung der Zuständigkeitsbereiche der verschiedenen Teams des Rates bei. Diese Beschreibung entstand in gemeinsamer Arbeit mit dem Stab, den beratenden Gremien und Mitgliedern des Zentralausschusses. (Der Programmausschuss hat die zuletzt von der Kommission für Weltmission und Evangelisation und der Beratungsgruppe für kirchliche und ökumenische Beziehungen vorgelegten Vorschläge und Empfehlungen für derartige Tätigkeitsbeschreibungen geprüft und für gut befunden). Diese Informationen können den verschiedenen Beratungsgruppen dazu dienen, im Interesse einer wirksameren gemeinsamen Arbeit etwas über die anderen Bereiche zu erfahren.

Wegen der Länge und Breite der Beschreibungen ist es nicht möglich, in diesem Bericht Einzelheiten der Arbeit des ÖRK darzulegen. Die Mitglieder des Zentralausschusses und alle Interessierten werden ermutigt, die vorliegenden Dokumente zur Kenntnis zu nehmen und weitere Auskünfte über die im Anhang enthaltenen Bereiche einzuholen.

IV. Theologische Wechselbeziehung
Im weiteren Verlauf seiner Arbeit befasste sich der Programmausschuss mit Artikel VII. 3. b) der Satzung:

Auf die theologische Wechselbeziehung zwischen den verschiedenen Aktivitäten des Ökumenischen Rates zu achten.
Das Bemühen um engere Gemeinschaft und sichtbare Einheit zeigt sich auf vielerlei Weise. Das Ziel der sichtbaren Einheit hält die verschiedenen Programme und Aktivitäten des Rates zusammen und lässt ihn so zu einem einheitlichen Ganzen werden. Bei der Beschäftigung mit den verschiedenen ÖRK-Programmen und Aktivitäten versteht der Programmausschuss seine Aufgabe im Sinne von Artikel III der ÖRK-Verfassung. Das Folgende soll das Verstehen der theologischen Wechselbeziehung zwischen den Programmen und Aktivitäten des Rates erleichtern.

Noch einmal sei gesagt: Das Hauptziel der Gemeinschaft der Kirchen im ÖRK besteht darin,

Für die Art und Weise, wie die oben dargestellte Diskussion über theologische Wechselbeziehungen besser nachvollziehbar gemacht werden kann, werden im Nachstehenden einige praktische Erwägungen genannt:
  1. Die Erkenntnisse für die theologische Reflexion müssen aus den Erfahrungen und Traditionen der Kirchen gewonnen werden.
  2. Der regelmässige Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter den Teamkoordinatoren
  3. Der wechselseitige Austausch von Beteiligten der entsprechenden Studienarbeiten, beispielsweise zur theologischen Anthropologie, die zur Studie über die Sexualität des Menschen beitragen könnte
  4. Fortsetzung der theologischen Auswertung von Programmen und Aktivitäten, auch wenn diese nicht weitergeführt werden (ökumenisches Gedächtnis)
  5. Einbringung künstlerischer Formen, die das theologische Verständnis transportieren und fördern helfen, beispielsweise der Poesie und der Musik
  6. Darstellung in den Medien, die auch die theologische Dimension der Programme und Aktivitäten zum Ausdruck bringt.
V. Auswertung
Der Programmausschuss sieht seine Aufgabe im Zusammenhang mit der Auswertung der ÖRK-Programme darin, dass er
sicherstellt, dass bei der Entwicklung von Programmen die wichtigsten vom Zentralausschuss angenommenen Stossrichtungen und Richtlinien berücksichtigt werden (Art. VII 3 a) der Satzung); und
für einen Prozess der regelmäßigen Auswertung von Programmen und Aktivitäten sorgt und Empfehlungen dazu vorlegt (Art. VII 3 d) der Satzung.
1. Es geht nicht darum, als Programmausschuss die gesamte Auswertung vorzunehmen, sondern darum, sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass eine solche Auswertung im Einklang mit den Programmschwerpunkten und Grundsätzen vorgenommen wird, und zwar in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den vom Zentralausschuss eingesetzten beratenden Gremien sowie den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die für die jeweiligen Programme und Aktivitäten zuständig sind.

2. Der Programmausschuss hat sich für den Auswertungsprozess in den kommenden Jahren den folgenden Rahmen gesetzt:

  1. Der Programmausschuss ist dafür verantwortlich, dass in der Zeit zwischen der Vollversammlung von Harare und der nächsten Vollversammlung eine Auswertung aller Programme und Aktivitäten stattfindet. Diese umfassende Überprüfung und Auswertung wird während der Zentralausschusstagung unmittelbar vor der nächsten Vollversammlung stattfinden müssen.
  2. Der Programmausschuss ist der Auffassung, dass der nächste Schritt in diesem in Harare begonnenen und bei der Zentralausschusstagung 1999 fortgesetzten Prozess die Vorbereitung einer Zwischen- oder Halbzeit-Auswertung der Aktivitäten und Programme sein sollte.
3. Grundlage dieser Halbzeit-Auswertung werden die von allen beratenden Gremien vorgelegten Berichte sein. Des Weiteren werden Anliegen des gesamten Rats wie etwa DOV, Sexualität des Menschen, Schwerpunkt Afrika und die Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit berücksichtigt.
  1. Der Programmausschuss geht davon aus, dass die Auswertung auf drei verschiedenen "Ebenen" im Leben des ÖRK stattfindet: (i) im Rahmen der vom Stab vorgenommenen ständigen Auswertung der laufenden Aktivitäten in allen Phasen der Planung und Durchführung; (ii) im Rahmen der Programmauswertung durch die beratenden Gremien; und (iii) im Rahmen der Gesamtauswertung durch den Programmausschuss. Auf jeder "Ebene" sind als grundlegende Kriterien diejenigen einzusetzen, die im Bericht des Programmausschusses über "Prioritätensetzung und Auswertung von Programmen" (GS 12, gebilligt vom Zentralausschuss 1999) aufgeführt sind, darunter die im Abschnitt Institutioneller Rahmen genannten Kriterien [Beziehung zum CUV-Prozess; Auftrag/Ziel; Gemeinschaft; Kohärenz/Integration]; die unter Programm-Management genannten Kriterien [was der ÖRK wirksamer als alle anderen Organisationen tun kann, Relevanz, Dringlichkeit, Wirkung, Effizienz; Zentrale Bedeutung, Neue Themen, Lerneffekt]; ferner weitere Fragen für die Auswertung [Information über Programmergebnisse; Rezeption des Programms in den Mitgliedskirchen; ökumenische Herausforderung an die Mitgliedskirchen in ihrem Leben und Zeugnis].

    Weitere Kriterien, die der Programmausschuss bei der Auswertung einsetzen wird:

    • Ist es sinnvoll, dass das Programm oder die Aktivität auf ÖRK-Ebene durchgeführt wird, oder sollte/kann es oder sie auf Orts- oder regionaler Ebene durchgeführt werden?
    • Benutzung von Statistiken, um festzustellen, wie inklusiv das Programm ist, insbesondere im Hinblick auf junge Menschen.
    • Wird die Arbeit entsprechend dem heute im Rat üblichen Arbeitsstil kollegial und kooperativ gestaltet?
  2. Um die Arbeit des Programmausschusses auf seiner nächsten Tagung zu erleichtern, bittet der Ausschuss darum, dass neben den Beschreibungen und sonstigen Materialien, die die beratenden Gremien zu ihren laufenden Programmen und Aktivitäten unterbreiten (jedem Gremium steht es frei, sein Material so aufzubereiten, wie es ihm als Orientierungshilfe für die Arbeit am geeignetsten erscheint), der Bericht des beratenden Gremiums ein Kapitel (von höchstens zwei Seiten) enthält, das in Kurzfassung die folgenden Informationen bietet: (i) eine konzeptionelle theologische Reflexion über das Wesen der Arbeit des Programms und der Aktivitäten; (ii) eine Beschreibung der Höhepunkte der getanen Arbeit; (iii) seine eigene Auswertung der Programme und Aktivitäten im Hinblick auf die als Prioritäten eingestuften Arbeitsbereiche; Schwierigkeiten bei der Erreichung der Programmziele, und schließlich neue Trends im Zusammenhang mit den Programmen und Aktivitäten.
  3. Auf der Grundlage seiner Auswertung dieser Berichte und Materialien wird der Programmausschuss sodann dem Zentralausschuss auf seiner nächsten Tagung Bericht erstatten.
VI. Neue Orientierungen
1. Die gegenwärtige Arbeit des ÖRK muss auf gemeinsame neue Orientierungen bezogen werden, damit sie ihre Relevanz behält. Der Programmausschuss ist überzeugt, dass das Gespräch über neue Trends sowohl der Weiterentwicklung von Programmen und Aktivitäten wie auch ihrer Auswertung förderlich ist. Dieses Gespräch sollte Teil der Diskussionen der beratenden Gremien sein, wenn sie künftig ihre Berichte an den Programmausschuss ausarbeiten.

2. Im Rahmen der Gesamtauswertung ersucht der Programmausschuss daher jedes beratende Gremium, sich bei der Vorbereitung der Auswertung Gedanken über neue Orientierungen und Trends in seinen Programmen und Aktivitäten zu machen und dem Programmausschuss für dessen künftige Diskussionen und Arbeit darüber zu berichten.

VII. Finanzen
Laut Artikel VIII. 1. c) der Satzung sind "drei Mitglieder, die der Programmausschuss aus seiner Mitte bestimmt" Mitglieder des Finanzausschusses. Damit wollte der Zentralausschuss einen Informationsaustausch sicherstellen, der den Finanz- und den Programmausschuss in die Lage versetzen soll, ihre spezifischen und doch miteinander verbundenen Aufgaben zu erfüllen. Der Programmausschuss sieht sich nicht in der Lage, die Erwartungen des Zentralausschusses zu erfüllen und empfiehlt daher im letzten Teil dieses Dokuments, den diesbezüglichen Artikel zu streichen.

Der Programmausschuss bemüht sich um neue Formen enger Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss, um seine Aufgabe hinsichtlich der Finanzen, wie sie in Art. VII 3. a) der Satzung beschrieben ist, erfüllen zu können. Es steht zu hoffen, dass folgende Punkte berücksichtigt werden können:

  1. Das neue Haushaltsverfahren, bei dem Betriebs- und Programmhaushalt nicht vollständig voneinander getrennt sind, sollte umgesetzt werden, um den Finanzausschuss in die Lage zu versetzen, dem Programmausschuss einen Finanzrahmen vorzulegen, innerhalb dessen er sein Mandat wahrnehmen kann.
  2. Die mit dem Finanz- und dem Programmausschuss zusammenarbeitenden Stabsmitglieder sollten nach Wegen suchen, die Planung von Tagungs- und anderen Terminen so einzurichten, dass beide Ausschüsse ihre sich teilweise überschneidenden Aufgaben wahrnehmen können.
  3. Der Finanz- und der Programmausschuss sollten Mittel und Wege finden, einander die Arbeit zu erleichtern.
Für die Beratungen im Programmausschuss wäre es hilfreich, wenn die Programmvorschläge auch Informationen über die jeweiligen zweckgebundenen, nicht zweckgebundenen und zu erwartenden zweckgebundenen Mittel enthalten würden. Der Programmausschuss begrüßte dankbar die umfangreichen Mittel, die ökumenische Finanzierungspartner für die Arbeit des Rates zur Verfügung gestellt hatten. Dank der kontinuierlichen Vertretung des Programmausschusses am Runden Tisch können beide Gremien auf ihr gemeinsames Ziel Zeugnis und Dienst hinarbeiten.

Bei der jetzigen Sitzungsrunde des Programmausschusses lagen die für die anstehende Arbeit erforderlichen Finanzinformationen nicht vor, teils aufgrund der Umstrukturierung und teils aufgrund der neuen Haushaltskategorien. Dank der Unterstützung der zuständigen Mitarbeiter/innen wird dieses Problem bis zur Tagung des Zentralausschusses im September 2002 gelöst sein.

Der Haushalt für 2001 weist einen spürbaren Rückgang der Einnahmen des Betriebs- und des Programmhaushalts auf, und dies erfordert einen neuen oder modifizierten Ansatz bei der Durchführung von Programmen. Der Programmausschuss unterstreicht die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit mit den ökumenischen Partnern und den Mitgliedskirchen auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene fortzusetzen. Der Finanzausschuss ersuchte darum, im Interesse der Einkommensentwicklung einige Programmbereiche in den Vordergrund zu stellen. Der Programmausschuss befürwortete dies und ersuchte den Stab um Mithilfe.

VIII. Spezifische Empfehlungen
8.1 Der Programmausschuss nahm eine Empfehlung der CWME-Kommission bezüglich der nächsten Weltkonferenz für Mission und Evangelisation entgegen. In Anerkennung der Bedeutung und Tragweite der bisherigen Weltmissionskonferenzen für das Leben der Kirchen und in Anerkennung der Tatsache, dass Mission und Evangelisation für viele der Mitgliedskirchen von zentraler Bedeutung sind, empfiehlt der Programmausschuss dem Zentralausschuss, die Abhaltung dieser Konferenz Ende 2004 oder Anfang 2005 zu befürworten.

8.2 Der Programmausschuss empfiehlt dem Zentralausschuss, für seine Tagung im Jahre 2002 eine Padare-Veranstaltung vorzusehen, die sich unter der Leitung des Netzwerks der ökumenischen Anwaltschaft für behinderte Menschen (EDAN) mit dem Thema Behinderung auseinandersetzt, und ferner für die Zentralausschusstagung 2003 ein Sonderplenum einzuplanen. Auf diesem Plenum sollte die theologische und ekklesiologische Erklärung vorgestellt werden, die von EDAN/JPC zusammen mit der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung formuliert wird und den Rahmen für das anwaltschaftliche Handeln und die seelsorgerliche Rolle der Kirchen für behinderte Menschen abstecken soll.

8.3 Im Einklang mit vorstehenden Erklärungen, denen zufolge die Gemeinschaft der ÖRK-Mitgliedskirchen durch Zusammenarbeit und gegenseitige Besuche gefestigt werden muss, empfiehlt der Programmausschuss dem ÖRK, nach Wegen zu suchen, wie gegenseitigen Besuchen der Mitgliedskirchen mehr Publizität verschafft und wie dazu beigetragen werden kann, dass bei solchen Besuchen auch über die Bedeutung der Mitgliedschaft in der Gemeinschaft des ÖRK gesprochen wird.

8.4 In Anerkennung der Bemühungen, bei Zentralausschusstagungen den Geist der Gemeinschaft zu fördern, empfiehlt der Programmausschuss auch, bei den Tagungen des Zentralausschusses und der beratenden Gremien regelmässig Bibelstudien vorzusehen.





ANHANG

ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DER MITARBEITERTEAMS

Folgende Zuständigkeitsbereiche, die gemeinsam vom Programmausschuss, den beratenden Gremien und dem Mitarbeiterstab festgelegt wurden, boten den Rahmen für die Planungsdokumente, die die verschiedenen Programmteams für ihre Arbeit erstellt haben. (PRO 17)

Generalsekretariat

  1. Strategische Koordination, Planung und Evaluation der Aktivitäten des Rates und Koordination der Arbeit der Direktoren/innen der Arbeitsbereiche;
  2. Planung und Organisation der Tagungen der ÖRK-Leitungsgremien;
  3. Schaffung eines organisatorischen Rahmens und einer Arbeitsatmosphäre, die der Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dienlich sind;
  4. regelmäßige persönliche Begegnungen mit Mitgliedskirchen und ökumenischen Partnern;
  5. Einbringung motivierender neuer Ideen zu Zukunft und Zusammenhalt der ökumenischen Bewegung.
Generalsekretariat -- Ökumenisches Institut Bossey
  1. Leitung der Hochschule für ökumenische Studien, die den dort lebenden Studierenden aus verschiedenen Kirchen und Ländern ein akademisches Studienprogramm anbietet und Gemeinschaftsleben pflegt;
  2. Organisation kurzer Kurse und Konsultationen;
  3. Ökumenische Bildungsarbeit und Forschung in Zusammenarbeit mit ökumenischen Partnerinstitutionen und --zentren;
  4. Förderung von Ausbildungsprogrammen und --aktivitäten in anderen Einrichtungen in aller Welt, die mit dem Ökumenischen Institut in Verbindung stehen;
  5. Unterhaltung eines Zentrums für ökumenische Tagungen und Konferenzen.
Themen und Problembereiche -- Glauben und Kirchenverfassung
  1. Unterstützung der Kirchen und der Gemeinschaft der Kirchen bei der Behandlung von lehrmäßigen und theologischen Fragen und den entsprechenden Praktiken, die historisch in Zusammenhang mit der Spaltung und der Einheit der Kirche stehen;
  2. Integration sozialer, kultureller, politischer, rassischer und ethischer Anliegen in die theologische Diskussion über die Einheit der Kirche;
  3. Prüfung und Förderung von Schritten auf dem Weg zur Einheit, die von Kirchen und Kirchengruppen unternommen werden;
  4. Erforschung ökumenischer Spiritualität sowie der ökumenischen Bedeutung der unterschiedlichen Ausdrucksformen christlicher Spiritualität;
  5. Miteinanderteilen von Gottesdienstmaterialien und Ermutigung zu gemeinsamen ökumenischen Gottesdiensten als Beitrag zur Erneuerung der Kirchen.
Themen und Problembereiche -- Mission und Evangelisation
  1. Dialog mit Kirchen und Missionswerken, -gesellschaften und -einrichtungen zur Förderung eines tieferen Verständnisses und Engagements im Hinblick auf ein gemeinsames Zeugnis und bessere Beziehungen und Zusammenarbeit in der Mission;
  2. Förderung der Reflexion über authentische Evangelisation und Stärkung der Evangelisationsarbeit;
  3. Förderung eines Missionsverständnisses und --engagements der Kirchen, das Ausdruck der Solidarität mit den Armen und Marginalisierten ist;
  4. Unterstützung der Kirchen in ihren Bemühungen um ein Missionsverständnis und --engagement, das Gesundheit, Heilen und Ganzheit fördert;
  5. Förderung ökumenischer Studienarbeit und Reflexion über Missionsfragen.
Themen und Problembereiche -- Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung
  1. Unterstützung des Kampfes für ein Leben in Würde in gerechten und zukunftsfähigen Gemeinschaften und Analyse der Auswirkungen der Globalisierung;
  2. Zusammenarbeit mit Kirchen und Friedensbewegungen bei der Auseinandersetzung mit Gewalt und Gewaltlosigkeit;
  3. Förderung einer lebenszentrierten Ethik, die die Wechselbeziehung zwischen Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfung bekräftigt;
  4. Eintreten für gerechte und integrative Gemeinschaften;
  5. Entfaltung einer Vision von der Erde als Heimat und Bekräftigung einer Spiritualität, die Stimme der Erde und der Kinder der Erde ist.
Themen und Problembereiche -- Bildungsarbeit und ökumenische Ausbildung
  1. Förderung von Reflexion, Engagement und praktischer Umsetzung ökumenischen Lernens sowie bewusstseinsbildende ökumenische Arbeit in Kirchen und Netzwerken auf lokaler und globaler Ebene;
  2. Pädagogische Unterstützung von ÖRK-Studien und Programmen;
  3. Förderung der Heranbildung von Laien als Führungskräfte und Reflexion über Theologie und Ekklesiologie der Laien als Volk Gottes;
  4. Förderung der Personalentwicklung in den Kirchen im Rahmen des ÖRK-Stipendienprogramms;
  5. Unterstützung der Kirchen in ihrer Aufgabe der ökumenischen theologischen Ausbildung und Pfarrerausbildung sowie Unterstützung der Netzwerke theologischer Ausbildungsstätten.
Beziehungen -- Kirchliche und ökumenische Beziehungen
  1. Beziehungen mit und zwischen ÖRK-Mitgliedskirchen und ihren Ökumene-Beauftragten;
  2. Beziehungen mit der Römisch-Katholischen Kirche und mit anderen Kirchen, die nicht Mitglieder des ÖRK sind, insbesondere evangelikale, Pfingst-, Heiligkeits- und in Afrika entstandene Kirchen;
  3. Beziehungen mit regionalen ökumenischen Organisationen, nationalen Kirchenräten, weltweiten christlichen Gemeinschaften und internationalen ökumenischen Organisationen;
  4. Beziehungen mit Kirchen und ökumenischen Einrichtungen und Netzwerken in den USA durch das US-Büro des ÖRK und die US-Konferenz;
  5. Koordinierung der Programme, die Besuchergruppen im Ökumenischen Zentrum den ÖRK und seine Arbeit erklären;
  6. Realisierung des Vorschlags zur Einrichtung eines "Forums christlicher Kirchen und ökumenischer Organisationen".
Beziehungen -- Regionale Beziehungen und ökumenisches Miteinanderteilen
  1. Analyse und Interpretation der politischen, wirtschaftlichen, sozio-kulturellen, religiösen und ökumenischen Situation in jeder Region, um den ÖRK und seine ökumenischen Partner bei der Ausarbeitung einer umfassenden, gemeinsamen ökumenischen Antwort auf die Realitäten und Prioritäten jeder Region zu unterstützen;
  2. Einrichtung von Foren, wie regionalen Gruppen und Runden Tischen, um Reflexion, Dialog und Zusammenarbeit mit regionalen Partnern und Einrichtungen zu ermöglichen, die in den Bereichen Entwicklung, ökumenische Diakonie und, falls nötig, Vermittlung arbeiten; Aufbau von Süd-Nord- und Süd-Süd-Partnerschaften;
  3. Erleichterung von Personalentwicklung und Kapazitätenausbau, um Kirchen und ökumenische Organisationen besser für ihre ökumenische Diakonie auszurüsten; dazu gehören die Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen, der Ausbau von Institutionen und die Heranbildung von Führungskräften, Autonomie und Lebensfähigkeit ökumenischer Partner sowie Koordinierung mit Kirchen helfen gemeinsam (ACT) in Notsituationen und bei Notstandsvorsorge.
  4. Unterstützung und Stärkung der Bemühungen von Kirchen und kirchlichen Organisationen in jeder Region, um Gemeinschaften in ihrem täglichen Kampf um ein menschenwürdiges Leben zu helfen und auf die Sorgen und Bedürfnisse von Menschen einzugehen, die sich in einer prekären Lage befinden, wie Straßenkinder, Frauen und Entwurzelte.
Beziehungen -- Internationale Beziehungen
  1. Beobachtung und Interpretation von nationalen und internationalen politischen Entwicklungen und Unterstützung von Aktionen der Solidarität mit Opfern von Ungerechtigkeit, Gewalt und Vertreibung, die aus diesen Entwicklungen resultieren.
  2. Verteidigung der Menschenrechte und der Religionsfreiheit, insbesondere durch die Unterstützung von Kirchen und anderen, die mit Situationen religiöser Intoleranz konfrontiert sind, und durch Bemühungen, der Praxis der Straffreiheit Schritte entgegenzusetzen, die zu einer Kultur der Wahrheit, Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht und Versöhnung führen.
  3. Wirksamer Schutz der Rechte von Entwurzelten, Schaffung eines größeren Bewusstseins von ihrer Situation und Unterstützung von Kirchen und ökumenischen Partnern, die den Entwurzelten helfen.
  4. Bemühungen zur Überwindung von Gewalt durch die Beseitigung von Atomwaffen, wirksame Kontrolle und Reduzierung konventioneller Waffen sowie die Entwicklung gewaltfreier Ansätze in der Verhütung und Lösung von Konflikten sowie bei Vermittlungsbemühungen.
  5. Koordinierung einer wirksamen Präsenz des ÖRK und ökumenischer Partner in den Vereinten Nationen und ihren Organisationen.
Beziehungen -- Interreligiöse Beziehungen und Dialog
  1. Beziehungen zwischen Christen und Menschen anderen Glaubens, speziell durch die Beziehungen des ÖRK zu interreligiösen Gremien und Organisationen anderer Religionen.
  2. Einleitung bilateraler und multilateraler Gespräche mit Partnern anderen Glaubens, um Vertrauen aufzubauen, gemeinsamen Herausforderungen zu begegnen und Fragen mit Konflikt- und Spaltungspotenzial anzusprechen.
  3. Förderung von christlicher Reflexion über religiöse Pluralität und ihre Bedeutung für christliche Identität und christliches Zeugnis.
  4. Untersuchung von Fragen im Zusammenhang mit den Glaubensvorstellungen von Urvölkern und der Zunahme neuer religiöser Bewegungen.
  5. Beurteilung der wichtigsten Tendenzen in den Beziehungen zwischen Glaubensgemeinschaften und im Blick auf die Rolle der Religion in der Welt.
Kommunikation -- Veröffentlichungen und Dokumentation
  1. Veröffentlichung und Vertrieb von Büchern, einer ökumenischen Vierteljahreszeitschrift, anderer Veröffentlichungen sowie elektronischer Medienprodukte.
  2. Erhaltung der ökumenischen Bibliothek und Archive (Druck, Ton und Bild) als Referenz- und Forschungsmaterial für interne und externe Benutzer/innen.
  3. Bereitstellung der erforderlichen Übersetzungsdienste aus den und in die Arbeitssprachen des ÖRK und weitere Sprachen, Koordinierung der Übersetzer- und Dolmetscherdienste auf Konferenzen, Rat in terminologischen und linguistischen Fragen, laufende Aktualisierung der ökumenischen Terminologie.
  4. Ermutigung und Förderung von Einrichtungen außerhalb des Rates zum Vertrieb von ökumenischem und ÖRK-Kommunikationsmaterial in einer Vielzahl von Sprachen.
  5. Verkauf von ÖRK-Kommunikationsmaterial im Ökumenischen Zentrum und auf großen ökumenischen Tagungen.
  6. Kontakte zu theologischen Seminaren und Fakultäten zur Entwicklung von Material für das akademische Ökumene-Studium.
Kommunikation -- Information und Öffentlichkeitsarbeit
  1. Beziehungen zu den Kommunikationsverantwortlichen in Mitgliedskirchen und ökumenischen Partnerorganisationen.
  2. Kontakte zu weltlichen, kirchlichen und ökumenischen Presseagenturen und Pressevertretern/innen, einschließlich dem Ökumenischen Nachrichtendienst.
  3. Anregung und Unterstützung von Kommunikationsstrategien und --kompetenzen in den Teams und Förderung des Informationsaustauschs im ÖRK-Stab.
  4. Ausbau der audio-visuellen Möglichkeiten der Vermittlung des ÖRK.
  5. Ausbau der elektronischen Möglichkeiten der Vermittlung des ÖRK durch das Internet.

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