Ökumenischer Rat der Kirchen
ZENTRALAUSSCHUSS
Potsdam, Deutschland
29. Januar - 6. Februar 2001
Dokument Nr. FSA 2


Zur Beschlussfassung

BERICHT DES FINANZAUSSCHUSSES

1. Rahmen für die Arbeit des Finanzausschusses

Derzeit werden wir uns der Notwendigkeit der Arbeit des Ökumenischen Rates der Kirchen und ihrer Dimensionen neu bewusst. Wir eröffnen die Dekade zur Überwindung von Gewalt, wir stellen uns von neuem der Aufgabe, in der Pluralität der Kirchen der eine Leib Christi zu sein, wir suchen nach neuen Wegen, um in der Welt von heute Zeugnis von Christus abzulegen, wir erkennen die Notwendigkeit, unsere Gemeinschaft zu vertiefen und die Kommunikation zwischen uns zu verbessern. Zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigt der Rat die erforderlichen finanziellen Mittel. Als Zentralausschuss ist es unsere gemeinsame Verantwortung, für diese Dimension im Leben des Rates Sorge zu tragen.

Nach einigen Jahren zufriedenstellender Ergebnisse müssen wir uns nun den in den nächsten Jahren vor uns liegenden Herausforderungen stellen. Es ist unerlässlich, die Mitgliedskirchen zur Zahlung ihrer Beiträge zu motivieren, die zweckgebundenen Einnahmen zu stabilisieren und neue Einkommensquellen zu erschließen. Es wird jedoch auch notwendig sein, die Ausgaben deutlich zu begrenzen und klare Prioritäten in der Arbeit des Rates zu setzen.

Im Hinblick auf die anforderungsreichen Aufgaben und die umfangreiche Arbeit, die vor uns liegen, möchte der Finanzausschuss dem Mitarbeiterstab für die geleistete Arbeit seinen Dank und seine Anerkennung aussprechen.

In der gegenwärtigen Arbeitsperiode des Rates ist es notwendig, stärker über die Wechselbeziehungen zwischen der Programmarbeit und der Finanzlage nachzudenken. Aus Programm- und finanziellen Gründen benötigt der Rat klare Vorgaben für aktive Prioritätensetzung und Entscheidungsfindung in der Programmgestaltung. Er benötigt ferner klare Vorgaben für die Überprüfung bestehender Programme und die Beschlussfassung über ihre zukünftige Form. Aus diesem Grund ist die Interaktion zwischen dem Arbeitsbereich "Finanzen, Dienstleistungen und Verwaltung" und den anderen Arbeitsbereichen des Rates genauso notwendig wie die Interaktion zwischen dem Finanz- und den Programmausschüssen des Zentralausschusses. Artikel VIII.1.c der Satzung legt fest, dass der Finanzausschuss über drei ständige Mitglieder verfügt, die vom Programmausschuss ernannt werden (einschließlich der Möglichkeit der Bestimmung von Stellvertretern/innen). Der Finanzausschuss erhielt die Information, dass die gleichzeitige Anberaumung von Sitzungen für beide Ausschüsse es dem Programmausschuss erschwert, drei Mitglieder zu ernennen, die an den Sitzungen des Finanzausschusses teilnehmen können.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

2. Finanzbericht für das Jahr 1999

Der Finanzbericht für 1999 ist veröffentlicht und den Mitgliedskirchen zugesandt worden. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf sfr 32 058 000, die Gesamtausgaben einschließlich Transferzahlungen auf sfr 31 164 000, so dass ein Überschuss von sfr 894 000 erzielt werden konnte, der auf außergewöhnlich hohe, nicht realisierte Gewinne aus dem Anlage-Portefeuille, die im letzten Quartal erzielt werden konnten, zurückzuführen ist.

Der Mitarbeiterstab wurde darum ersucht, bei der Vorbereitung des Finanzberichts an die Leitungsgremien klarere Informationen bezüglich der realisierten und nicht realisierten Gewinne zu geben.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

3. Vorläufige Haushaltsergebnisse für das Jahr 2000

Der Exekutivausschuss kommentierte in seinem Finanzbericht besonders die Anlageergebnisse, die -- in einer gegenläufigen Bewegung zum Vorjahr -- nicht realisierte Verluste in Höhe von sfr 2 830 000 einschlossen, so dass schließlich ein Defizit von sfr 751 000 entstand. Dieses Defizit ergibt sich aus Gesamteinnahmen in Höhe von sfr 24 853 000 und Gesamtausgaben einschließlich Transfers in Höhe von sfr 25 604 000.

Es muss betont werden, dass diese Ergebnisse vorläufig sind. Das bedeutet, dass sich nach Abschluss der Jahresrechnung, der Rechnungsprüfung und der Anwendung der Internationalen Abrechnungsnorm 19, die etwaige Verbindlichkeiten des Rates gegenüber dem Rentenfonds regelt, noch Änderungen ergeben können.

Der Finanzausschuss stellte fest, dass die Gesamtausgaben für 2000 von dem ursprünglichen Haushalt nur minimal abweichen. Er diskutierte auch über die Einnahmen aus Anlagegewinnen, die Jahr für Jahr stark variieren. Der Rat muss sich mit den Schwierigkeiten befassen, die sich aus diesen Unwägbarkeiten ergeben. Der Stab wird gebeten, in Zukunft eine Zwei-Jahres-Übersicht zusammenzustellen, die mit dem Haushalt verglichen werden kann.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

4. Haushalt für das Jahr 2001

Der Haushaltsentwurf für 2001 weist Gesamteinnahmen in Höhe von sfr 26 302 000 und Gesamtausgaben nach Transfers in Höhe von sfr 27 802 000 auf, so dass sich ein Haushaltsdefizit von sfr 1 500 000 ergibt. Seit der ersten Vorlage im Exekutivausschuss konnte eine signifikante Senkung der veranschlagten Ausgaben erreicht werden; eine weitere Senkung um sfr 440 000 ist jedoch noch erforderlich, um das Ziel eines Defizits in Höhe von maximal sfr 1 500 000 zu erreichen. Angesichts dieser Ausgangslage müssen eventuelle Einnahmen, die die im Haushalt veranschlagten sfr 26 302 000 übersteigen, dazu verwendet werden, das vorgesehene Defizit zu reduzieren.

Im Hinblick auf die Einnahmen aus Beitragszahlungen hat es Fälle gegeben, in denen Mitgliedskirchen ohne vorherige Ankündigung und entgegen fester Zusagen reduzierte Beiträge gezahlt haben. Ferner gibt es eine deutlich erkennbare Tendenz, Beitragszahlungen nicht mehr für den Betriebshaushalt, sondern für den Programmhaushalt zu leisten. Aus diesem Grund schlägt der Ausschuss im jetzt vorliegenden Haushalt keine Steigerung der zweckgebundenen Beiträge vor.

Da der Ökumenische Rat der Kirchen eine Gemeinschaft der Hoffnung ist und in finanzieller Hinsicht einige gute Jahre hinter sich hat, dürfen wir mit guten Gründen, in der Zukunft auf eine Verbesserung der Einnahmen hoffen, zum Teil auch aus neuen Quellen. Bis dahin haben wir jedoch noch zwei oder drei schwierige Jahre vor uns. Die Allgemeinen Rücklagen werden sich Anfang 2001 auf ca. sfr 4,7 Millionen belaufen. Die Rücklagen aus Anlagegewinnen, die im Jahr 2000 zur Deckung des Defizits verwendet wurden, waren das Ergebnis der erfolgreichen Anlagetätigkeit in den vorhergehenden Jahren. Wenn es auch mutig ist, ein Defizit in Höhe von sfr 1 500 000 im Haushalt 2001 zu akzeptieren, so scheint dies doch langfristig vertretbar zu sein. Jede andere Entscheidung würde aller Voraussicht nach die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen demotivieren und den Rat daran hindern, effektiv zu arbeiten.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

5. Finanzielle Perspektiven für die Jahre 2002 bis 2004

Die Planungen für die Jahre 2002 bis 2004 wurden verglichen mit dem vorläufigen Ergebnis für 2000 und dem Haushaltsentwurf für 2001. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, die Einnahmen des ÖRK zu steigern, um die Stabilität der Finanzlage des ÖRK wiederherzustellen. Entsprechende Steigerungen sind jedoch bestenfalls nur über einen Zeitraum von 3-5 Jahren möglich. Diese Stabilität hängt teilweise davon ab, dass das angestrebte Ziel einer Begrenzung der Personalkosten auf 66% der gesamten Betriebsausgaben erreicht wird.

Die Kampagne für die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen wurde diskutiert, und es wurde bekräftigt, dass alle Mitglieder einen Mindestbeitrag von sfr 1000 zahlen sollten. Es wurde darauf hingewiesen, dass in den Diskussionen über Mitgliedsbeiträge der relative Wert von Geld je nach Kontext und Finanzlage der Mitgliedskirchen berücksichtigt werden müsse.

In den Jahren 2001 bis 2004 soll jedes Jahr eine Zentralausschusstagung stattfinden. Dies übt unerträglichen Druck auf die Finanzen des ÖRK aus.

Die Verfügung eines Einstellungsstopps stellt eine unter mehreren Möglichkeiten dar, die Personalkosten zu reduzieren. Damit muss jedoch vorsichtig umgegangen werden, da diese Lösung aller Voraussicht nach nachteilige Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung und --moral der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hätte. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich aktiv um die Abstellung von Mitarbeitern/innen zu bemühen, insbesondere in den Jahren vor einer Vollversammlung.

Die Auslagerung von Arbeitsprogrammen aus dem ÖRK in Genf, wie z.B. des bestehenden HIV/AIDS-Programms, der Zeitschrift "Contact", des Programms zum Klimawandel und des Behindertenprogramms, sollte vorangetrieben werden, da dies für die Mitgliedskirchen von Nutzen sein kann, indem es ihnen direkteren Zugang zur Programmarbeit des ÖRK bietet.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

6. Strategie zur Einkommensentwicklung

Aktuelle Ziele der Einkommensentwicklung sind die Stabilisierung der zweckgebundenen Einnahmen, die Steigerung der Mitgliedsbeiträge und der nicht-zweckgebundenen Einnahmen und die Erschließung neuer Einkommensquellen aus Treuhandvermögen und fest eingeplanten Zuwendungen. Da diese Strategie relativ neu ist, können wir uns gegenwärtig nur mit begrenzter Zuversicht über den Erfolg der verschiedenen Initiativen äußern und können in diesem Stadium noch keine sicheren Prognosen machen. Alle Mitgliedskirchen und besonders diejenigen, die in den Leitungs- und Beratungsgremien vertreten sind, tragen hier eine besondere Verantwortung. Dabei besteht ein wesentlicher Teil der Strategie darin, das Profil des ÖRK zu schärfen.

Die längerfristige Strategie wird einige Zeit brauchen, bis sie Früchte tragen kann. Das weltweite Wirken und die Präsenz an der Basis bieten die Chance, den Rat als einzigartigen Spendenempfänger darzustellen. Es gibt eine wachsende Zahl von Fonds -- insbesondere Stiftungsfonds -, die in Frage kommen. Wir haben jetzt die Aufgabe, die attraktiven Bereiche der Arbeit des Rates an diese Fonds heranzutragen.

Kampagne für die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen: Diese wichtige Arbeit, die in Zusammenarbeit mit dem Team für kirchliche und ökumenische Beziehungen durchgeführt wird, ist gut angelaufen. Regionale Diskussionen finden mittlerweile in Europa und in den USA statt. Die Brief-Kampagne hat in Europa begonnen und ist auf den meisten Regionalsitzungen des Zentralausschusses zur Sprache gekommen. Es wird vorgeschlagen, regionale Beratungsgruppen einzurichten, die sich aus kirchlichen Verantwortlichen und Finanzexperten zusammensetzen würden.

Zweckgebundene Einnahmen: Wenn die zweckgebundenen Einnahmen auf ihrem gegenwärtigen Stand stabilisiert werden können, so ist dies a priori als gutes Ergebnis zu werten.

Neue Einkommensquellen: Der Ökumenische Rat der Kirchen muss gute Öffentlichkeitsarbeit leisten, um aus dem Transfer beträchtlicher Geldbeträge von einer Generation zur anderen Nutzen zu ziehen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass ein substantieller Teil dieser Summen an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen gehen wird. Der ÖRK sollte "Kapital daraus schlagen", dass die Menschen "etwas zurückgeben" wollen.

Die Gruppe der Fünf: Das Konzept "Gruppe der Fünf" versucht, das Profil des Rates anhand einer überschaubaren Zahl von Schwerpunkten zu schärfen. Aus diesem Grund ist es notwendig, fünf solcher Schwerpunkte festzulegen, die der Rat in den Vordergrund stellen könnte, um Mittel zu mobilisieren. Der Finanzausschuss ersuchte den Programmausschuss darum, die Diskussion über die Auswahl von Programmen für die "Gruppe der Fünf" einzuleiten.

Soziale Verantwortung: Viele Organisationen versuchen, in irgendeiner Form soziale Verantwortung wahrzunehmen. Der Rat hingegen muss Sorge dafür tragen, dass er nicht unbeabsichtigt mit einem solchen Konzept in Verbindung gebracht wird, und untersuchen, ob dies mit Mission und Zielsetzung des Rates vereinbar wäre. Diese neue Finanzierungsquelle sollte weiter sondiert werden, und dem Exekutivausschuss sollte ein formeller Vorschlag unterbreitet werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

7. Studie zur Versorgungskasse

Im Anschluss an eine Empfehlung des Exekutivausschusses ersuchte der ÖRK die Berater für die Versorgungskasse, KPMG, eine Studie darüber durchzuführen, ob es möglich wäre, vom gegenwärtigen Rentensystem mit garantierten Leistungen zu einem Rentensystem mit festgelegten Beiträgen überzugehen. Diese Studie ergab, dass die Altersstruktur im Rat deutlich über dem Durchschnittsalter in vergleichbaren Organisationen liegt. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass es keinen Grund gibt, warum der Rat nicht zu einem Rentensystem mit festgelegten Beiträgen übergehen sollte. Der Rat müsste die Garantie dafür übernehmen, dass alle, die in absehbarer Zeit in Rente gehen, die ihnen nach dem jetzigen System zustehenden Leistungen erhalten würden. Er müsste auch alle anderen Fälle prüfen, um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs niemand durch die vorgeschlagenen Änderungen benachteiligt würde.

Einer der Vorteile des vorgeschlagenen Systems liegt darin, dass Mitarbeiter/innen jüngeren und mittleren Alters im Rentenalter voraussichtlich höhere Leistungen erhalten würden. Es würde auch die Berechnung des Kapitals, das jedem/r einzelnen Mitarbeiters/in im Falle der Auszahlung zusteht, transparenter machen. Für den Rat würde es die finanziellen Risiken, die mit dem gegenwärtigen System einhergehen, reduzieren, da sie, gemäß Schweizer Recht, auf die vorgeschriebenen Zinsen in Höhe von 4% auf das von jedem Einzelnen eingezahlte Kapital begrenzt würden.

Die Vorschläge zur Änderung des Rentensystems müssen mit den Mitarbeitern/innen und dem Vorstand der Versorgungskasse diskutiert werden. Neben der Begrenzung der mit dem gegenwärtigen System einhergehenden Risiken muss der Rat auch weiterhin attraktive Bedingungen bieten, um jüngere Mitarbeiter/innen zu gewinnen und an sich zu binden.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

8. Gehaltsstudie

Das Gehaltssystem des Ökumenischen Rates der Kirchen wurde vor vielen Jahren ausgearbeitet und ist trotz Veränderungen in der Organisationsstruktur und einer veränderten Gehaltspolitik allgemein nie einer Revision unterzogen worden.

Die finanziellen Bedingungen sehen so aus, dass der Haushaltsposten für Personalkosten im Jahre 2001 mit sfr 20,8 Millionen angesetzt ist (Kernbelegschaft und Nicht-Kernbelegschaft), dass aber noch sfr 440 000 eingespart werden müssen, um das Defizit bei sfr 1,5 Millionen zu halten.

Eine kleine Mitarbeitergruppe -- Design Team genannt -- hat in Konsultation mit der Mitarbeitervertretung Änderungsvorschläge ausgearbeitet.

Die Vorschläge laufen darauf hinaus, die bestehende breite Skala von Gehaltskategorien, die sich über die neuen Personalkategorien -- Hauspersonal, technisches Personal, Verwaltungspersonal, leitendes Personal und Leitungsgruppe des Rates -- verteilen, in jeder Personalkategorie zu reduzieren.

Während die Angleichung der Gehälter an den Lebenshaltungskostenindex beibehalten wird, sollen die einzelnen Gehälter selbst an die Zuständigkeiten gebunden und nur revidiert werden, wenn eine Veränderung in den Zuständigkeiten eintritt.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

9. Programmbezogene Kostenrechnung

Der Rat ist dabei, seine Haushaltsaufstellung, Buchhaltung und Rechnungslegung in ein System der programmbezogenen Kostenrechnung zu überführen. Das hat den Vorteil, dass Arbeitsplanung, Haushaltsaufstellung und Rechnungslegung besser aufeinander abgestimmt werden können. Gleichzeitig wird dadurch die Entscheidungsfindung erleichtert, weil eine größere Transparenz in den Gesamtkosten eines jeden Haupt- oder Kernprogramms des Rates gegeben ist. Ferner wird es möglich sein, unter- oder überfinanzierte Programme besser zu erkennen und die Prioritäten in der Einkommensentwicklung entsprechend zu ändern.

Neben den Vorteilen muss jedoch auch auf eine Reihe von potenziellen Problemen hingewiesen werden. Einige Geld gebende Stellen werden weiterhin gezielt zweckgebundene Mittel geben und vielleicht nicht hinnehmen, dass ein Prozentsatz davon für die Verwaltung abgezweigt wird. Möglicherweise wird der Rat in Zukunft nicht mehr kurzfristig im selben Maße mit den Geldgebern über Mittelbewegungen zwischen Programmen verhandeln können. Jedem der Programme die vollen entstehenden Kosten zu berechnen, könnte zu Situationen führen, in denen sie als "überfinanziert" erscheinen.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

10. Wissensmanagement

Es ist eine interne Studie durchgeführt worden, um herauszufinden, ob der Ökumenische Rat der Kirchen sich als eine "wissensgestützte" Organisation betrachten und seine Systeme sowie seinen Arbeitsstil entsprechend ändern soll. Die Studie hat gezeigt, dass im Ökumenischen Rat der Kirchen in erheblichem Umfang wichtige Informationen vorhanden sind, die aber nicht in der effektivsten Weise gespeichert und deshalb nicht allgemein zugänglich sind. Im Rahmen der Studie wurden mehr als 25 Interviews in allen Personalkategorien des Rates durchgeführt. Der Stab hat allgemein den Wunsch geäußert, Informationen auszutauschen, jedoch auch auf praktische Schwierigkeiten verwiesen, d.h. dass ihm entweder die erforderlichen Fähigkeiten oder die technischen Mittel dafür fehlen. Das größte Problem ist allerdings nicht technologischer Natur, sondern hat eher mit der "Kultur" der Organisation zu tun, die einen optimalen Einsatz der bestehenden Technologien nicht fördert.

Es gibt zwei Schlüsselpositionen im Rat, die für die Fortführung dieser Arbeit notwendig sind: die des Managers für Informationstechnologien, die voraussichtlich in naher Zukunft besetzt werden wird, und die des Web Masters, die augenblicklich auf Vertragsbasis besetzt ist.

Zusätzlich zu der Befriedigung interner Kommunikationsbedürfnisse sollte der Möglichkeit des Zugriffs auf die Informationen durch Einzelpersonen, einschließlich der Mitgliedskirchen, eine hohe Priorität eingeräumt werden. Einen Erfolgsmaßstab bietet z.B. die Zahl der "unwahrscheinlichen" Personen, die die Website konsultieren, sowie die Häufigkeit solcher Konsultationen. Das impliziert, dass die Internetseite für das "normale Gemeindemitglied" genauso attraktiv sein muss wie für eine kirchliche Organisation.

Auch die Archivierung ist als entscheidendes Bedürfnis innerhalb des Rates identifiziert worden. Angesichts der bestehenden finanziellen Zwänge ist es das oberste Ziel, eine weitere Verschlechterung und das Veralten des Archivierungssystems zu verhindern.

Der Finanzausschuss empfiehlt:

11. Renovierung in Bossey

Es wurde ein kurzer Bericht über die Fortschritte bei der Renovierung von Bossey vorgelegt. Besonders erwähnt wurde darin, dass bei der Banque Cantonale Vaudoise ein zinsgünstiges "Baudarlehen" aufgenommen werden konnte, mit dem ein Großteil der Kosten des Projekts finanziert werden kann.

Das Renovierungsprojekt erfordert eine ausführliche Überprüfung der Ausrichtung des Instituts mit dem Ziel, es nach Abschluss der Renovierungsarbeiten als ein Institut für höhere ökumenische Studien wieder zu eröffnen.

Der Finanzausschuss empfiehlt:


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