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Das Friede für die Stadt Netzwerk enstand aus einer Kampagne mit demselben Namen, die im August 1997 ins Leben gerufen wurde und ihren Höhepunkt im Dezember 1998 feierte. Das Netzwerk war bis ins Jahr 2002 aktiv; seine Mitglieder - Kirchen, Organisationen über Frieden und Gerechtigkeit, Glaubensgemeinschaften und Zivilgesellschafts-Bewegungen - führen ihre Arbeit innerhalb des Rahmens der Dekade zur Überwindung von Gewalt (2001-2010) weiter

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EMPFEHLUNGEN ZUM PROGRAMM
ZUR ÜBERWINDUNG VON GEWALT

Auf seiner Tagung in Johannesburg (Südafrika) im Januar 1994 beschloss der Zentralausschuss des ÖRK:

a) Der ÖRK richtet ein Programm zur Überwindung von Gewalt ein, das die weltweit verbreitete Kultur der Gewalt in Frage stellen und dazu beitragen soll, eine Kultur des gerechten Friedens zu schaffen. Vor der Zentralausschusstagung 1995 sollten auf einer ersten Konsultation die Gestaltung dieses Programms erörtert und Vorschläge für seine Finanzierung gemacht werden.

b) Die zwei bereits angelaufenen Initiativen - (1) die für Juni 1994 geplante Konsultation in Corrymeela (Irland) zum Thema "Eine Kultur des Friedens schaffen - der Beitrag der Kirchen" und (2) die Datenbank kirchlicher Friedensgruppen - sind erste Schritte auf dem Weg zu diesem Programm.

c) Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Diskussion über Koinonia sollen die Einheiten I und III gemeinsam untersuchen, was es für die Kirchen bedeutet, sich für die Verwirklichung einer Kultur der Gewaltlosigkeit und des gerechten Friedens zu engagieren, um die ekklesiologischen und verfassungsmässigen Fragen zu erörtern, die die zweite Empfehlung des Zentralausschusses des ÖRK von 1992 aufwirft.

d) Es wird eine Studie eingeleitet, in deren Rahmen die Rolle, die Wirksamkeit und die Anwendungsbedingungen von Sanktionen als Mittel zur friedlichen Beilegung und Umwandlung von Konflikten geprüft werden. Die Ergebnisse sind dem Zentralausschuss 1995 zu unterbreiten.

e) Angesichts der Notwendigkeit, "dem Geist, der Logik und der Praxis des Krieges" entgegenzutreten und sie zu überwinden und neue theologische Ansätze zu entwickeln, die den Lehren Christi entsprechen - welche nicht vom Krieg ausgehen, um zum Frieden zu gelangen, sondern bei der Notwendigkeit von Gerechtigkeit ansetzen - mag es in der Tat an der Zeit sein, dass die Kirchen gemeinsam die Herausforderung annehmen, auf jede theologische oder sonstige Rechtfertigung des Einsatzes militärischer Gewalt zu verzichten und eine Koinonia zu werden, die sich für einen gerechten Frieden einsetzt.

f) Der Zentralausschuss bittet die Mitgliedskirchen, dem ÖRK in Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedskirchen und nichtstaatlichen Organisationen mitzuteilen, wie sie zur Frage des gerechten Friedens, zur Entwicklung einer Friedenskultur als Alternative zu einer Kultur, die von Geist, Logik und Praxis der Gewalt geprägt ist, sowie zur Friedensarbeit stehen.

g) Das Mitarbeiterteam für Internationale Angelegenheiten (Einheit III) erarbeitet für den Zentralausschuss eine erste Auswertung der eingegangenen Antworten, und zwar möglichst zur Vorlage auf dessen nächster Tagung.

Auf seiner Tagung in Genf, im September 1995 beschloss der Zentralausschuss des ÖRK:

a) Schwerpunkt des Programms zur Überwindung von Gewalt sollte die Schaffung einer Friedenskultur mit Hilfe von konkreten Schritten zur Überwindung von Gewalt auf den verschiedenen Ebenen der Gesellschaft sein; die Kirchen sollten ermutigt werden, in ihrem jeweiligen Umfeld unter Einsatz gewaltloser Mittel wie Prävention, Mediation, Intervention und Bildungsarbeit bei der Überwindung von Gewalt eine führende Rolle einzunehmen.

b) Im Rahmen des Programms sollen Geschichten über die Erfahrungen der Kirchen mit der Überwindung von Gewalt aus den verschiedenen Regionen gesammelt werden.

c) Im Rahmen dieses Programms sollten die Ursachen von Gewalt untersucht werden, wobei besondere Beachtung solchen Situationen gewidmet werden soll, in denen Kirchen oder religiöse Gruppen zu diesen Ursachen beitragen. Dabei sollte auf bereits vorhandene Materialien und Erfah-rungen zurückgegriffen werden (beispielsweise auf Friedensforschungs-institute).

d) Das Programm sollte dazu ermutigen, der theologischen und ekklesio-logischen Dimension von Gewalt weiterhin Beachtung zu schenken. (Siehe Protokoll des Zentralausschusses 1994, S. 113 c - englischer Fassung). Dabei sollte an die Studien des ÖRK zu Anfang der 70er Jahre und an bereits vorhandene theologische Untersuchungen in verschiedenen Regionen angeknüpft werden.

e) Überwindung von Gewalt sollte in allen Einheiten einen deutlichen Arbeitsschwerpunkt bilden; das Programm zur Überwindung von Gewalt aber soll in Einheit III angesiedelt sein. Es muss mit genügend Personal und Ressourcen ausgestattet werden, damit es seinen Auftrag erfüllen kann.

f) Anfang 1996 sollte eine kleine Konsultation stattfinden, bei der über die weitere Ausgestaltung des Programms auf der Grundlage des unter Punkt a) formulierten Schwerpunkts und unter Berücksichtigung früherer Diskussionen zu diesem Thema beraten werden soll.

g) Das Programm wird nur dann erfolgreich sein, wenn die Mitgliedskirchen ihm in ihrer Arbeit Priorität einräumen.

Auf seiner Tagung im September 1996 in Genf nahm der Zentralaus-schuss des ÖRK die folgenden Empfehlungen an und rief die Kampagne "Friede für die Stadt" ins Leben:

a) Wie der Zentralausschuss 1995 feststellte, sollte im Mittelpunkt des Programms zur Überwindung von Gewalt die Entwicklung einer Friedenskultur stehen. Das Programm sollte sich darauf konzentrieren, praktische Schritte zur Überwindung von Gewalt auf allen Ebenen der Gesellschaft aufzuzeigen und die Kirchen zu ermutigen, beispielhaft voranzugehen beim Einsatz gewaltloser und dem jeweiligen Umfeld entsprechender Methoden wie Prävention, Vermittlung, Intervention und Aufklärung. Daneben müssen wir uns auch weiterhin mit den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ursachen der Gewalt ein-schliesslich den Problemen der strukturellen Gewalt auseinandersetzen.

b) Das Programm sollte das Studienmaterial nutzen, das Einrichtungen, die sich mit Frieden, Gerechtigkeit und ökologischer Bestandfähigkeit befassen, sowie theologische Bildungsstätten und ökumenische Regionalorganisationen ausgearbeitet haben, und es sollte auch Untersuchungen über die Ursachen von Gewalt einbeziehen. Besondere Aufmerksamkeit soll Fällen gelten, in denen Kirchen oder religiöse Gruppen mitverantwortlich sind für Gewalt.

c) Der Rat sollte dem Ersuchen des Zentralausschusses von 1994 und 1995 entsprechen und unverzüglich mit der Reflexion über die theologischen und ekklesiologischen Dimensionen von Gewalt beginnen sowie auch über das reiche Potential, das der christliche Glaube für die Entwicklung einer Friedenskultur bietet. Als Beispiele seien hier genannt die Bibel, Geschichten von Kirchen und christlichen Gruppen, die in ihrem Umfeld eine Friedenskultur in Gerechtigkeit zu entwickeln suchen, die Arbeit von Theolog/inn/en, die sich unmittelbar in diesem Bereich engagieren (z.B. Theologinnen, die Gewalt gegen Frauen untersuchen, historische Friedenskirchen, Evangelikale und Pfingstgemeinden, die in armen und von Gewalt geprägten Stadtvierteln das Evangelium verkündigen).

d) Der ÖRK sollte einen Fasten- und Gebetstag für den Frieden ausrufen.

e) Wie der Zentralausschuss 1994 und 1995 festgestellt hatte, sollen alle Einheiten dieses Programm als einen ihrer Schwerpunkte betrachten, während in Einheit III ein spezifisches Programm eingerichtet wird. Die Fragestellungen und Anregungen des Programms sollten überall dort in die laufende Arbeit des Generalsekretariats und der Einheiten I, II und IV eingebracht werden, wo Projekte und Studien zu Gewalt und Mitteln zu ihrer Überwindung in Arbeit sind; hierbei ist auch der ländliche Bereich einzubeziehen. Darüber hinaus sollte das Programm die laufende Arbeit in Einheit III zusammenfassen, bestätigen und fördern, da dort viele Programme und alle dazugehörigen Programmgruppen (ECOS, CCIA, PCR, Frauen, Jugend und Theologie des Lebens) wichtige Untersuchungen und Aktionen erarbeitet haben und über Netzwerke von Personen v

f) Um die Aufmerksamkeit in besonderem Masse auf das Programm zur Überwindung von Gewalt (POV) zu lenken und die damit verbundene Arbeit des Rates zu ergänzen, sollte der ÖRK in der Zeit bis zur Achten Vollversammlung

Friede für die Stadt
Eine weltweite Initiative des Ökumenischen Rates der Kirchen
Programm zur Überwindung von Gewalt

ins Leben rufen.

Diese Initiative kann ein Zeichen setzen und alle Kirchen ermutigen, an jedem Ort
I. Es sollen höchstens sieben Grossstädte ausgewählt werden, in denen sowohl die zerstörerische Macht der Gewalt als auch sinnvolle Initiativen zur Schaffung von Frieden und Gerechtigkeit deutlich zu erkennen sind. Kirchen und Gruppen in Städten unterschiedlicher Regionen der Welt, die sich an gezielten Aktionen für Frieden und die Schaffung von auf Gerechtigkeit gründenden Gemeinschaften beteiligen, können sich um die Mitwirkung an dieser Initiative bewerben. Kirchen und/oder ökumenische Partner in höchstens sieben Grossstädten sollten möglichst umgehend gebeten werden, sich mit diesem Gedanken zu beschäftigen und sich zur Teilnahme an der Initiative bereit zu erklären. Dabei sind die vom Kuratorium für Internationale Angelegenheiten erarbeiteten Kriterien zu berücksichtigen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der POV-Konsultation haben eine erste Liste möglicher Städte in acht Regionen zusammengestellt, die auf höchstens sieben Städte reduziert werden soll.

II. Jede dieser Städte soll von Teams besucht werden, denen sieben Per-sonen angehören - darunter mindestens drei aus anderen beteiligten Städten -, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind und über Erfahrungen mit Privatmedien und Funk und Fernsehen sowie über analytische Fähigkeiten verfügen. Die Teambesuche sollten vor der Vollversammlung im Jahre 1998 stattfinden, um die Bemühungen zur Überwindung von Gewalt sichtbar werden zu lassen; die Teams sollen Erfahrungen sammeln, Sachkunde erwerben und Hoffnung und eine Spiritualität des Leben miteinander teilen.

III. Es sollten Videofilme über diese Besuche hergestellt werden, um Gruppen und Kirchen in aller Welt dafür zu gewinnen, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

IV. Es sollten Netzwerke angeregt und aufgebaut werden, mit deren Hilfe diejenigen, die sich in den Städten für die Überwindung von Gewalt einsetzen, ihre Erfahrungen austauschen können; dabei sollten Methoden angewandt werden, die in Teil 4 (Arbeitsgrundsätze) des Berichts der Konsultation von Rio de Janeiro ausführlicher erörtert werden.

V. Die Vollversammlung von 1998 könnte denen, die diese Arbeit in den sieben (oder weniger) Grossstädten vertreten, die Möglichkeit bieten, sich zu treffen und zusammen mit anderen Vollversammlungsteilnehmern öffentlich einen Aktionsplan, eine Verpflichtung oder einen Vertrag zu unterzeichnen, in dem sie versprechen, diese und andere Anstrengungen für Frieden in Gerechtigkeit fortzusetzen und zu verstärken.

VI. Die Vollversammlung könnte den Mitgliedskirchen die Möglichkeit bieten, darüber nachzudenken, wie der Ökumenische Rat der Kirchen die Arbeit zur Überwindung von Gewalt in der Zeit nach der Vollversammlung fördern kann.