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ZENTRALAUSSCHUSS 1999 NR. 18


2. September 1999

ÖRK SPRICHT SICH GEGEN DIE AUSHÖHLUNG
DER AUTORITÄT DER UNO AUS


Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) hat auf seiner Tagung (26. August - 3. September) in Genf seine Unterstützung für die Vereinten Nationen (UNO) bekräftigt. Diese sei ein einzigartiges Instrument der Völker der Welt für eine friedlichere Zukunft. Die UNO müsse sich auch weiterhin darum bemühen, Kriege und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, heisst es in einem am Donnerstag, 2. September, dem Zentralausschuss vorgelegtem "Memorandum und Empfehlungen zur Reaktion auf bewaffnete Konflikte und Völkerrecht".

Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürften nicht mehr straffrei ausgehen. Der ÖRK-Zentralausschuss rief die Mitgliedskirchen auf, dafür zu sorgen, dass alle UN-Mitglieder ihre Verpflichtungen gegenüber der Weltorganisation erfüllten. Ohne das seien die UNO und ihre Sonderorganisationen nicht in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Der ÖRK-Zentralausschuss hat ausserdem die UNO sowie die Kirchen und ihre Werke aufgerufen, sich bei Kriegen besonders der Frauen und Kindern anzunehmen und auch bei Friedensverhandlungen auf den Schutz von Frauen und Kindern zu achten. In diesem Zusammenhang hat der Zentralausschuss die UN-Resolution zum Skandal der Kindersoldaten - "Kinder und bewaffnete Konflikte" - begrüsst. Im weiteren bekräftigte der Zentralausschuss die ÖRK-Forderung nach wirksameren Kontrollen des Waffenhandels.

Mit Bezug auf das NATO-Engagement in Kosovo empfiehlt der Zentralausschuss dem ÖRK-Generalsekretär, eine Studie zum Problemkreis "humanitäre Intervention" zu veranlassen. Unter den Mitgliedskirchen herrschten verschiedene Auffassungen. Einerseits stehe das Verteidigungsrecht souveräner Staaten zur Diskussion, anderseits die moralische Verpflichtung der Staatengemeinschaft, bei Verbrechen gegen die Menschheit einzuschreiten. Für einige Kirchen ist der Einsatz von militärischer Gewalt unter keinen Umständen zu rechtfertigen, andere jedoch befürworten eine Militärintervention als letzte Möglichkeit. Die UN-Charta sieht diese Möglichkeit "zur Beilegung von Streitigkeiten" (Art. 42) zwar vor, sagt aber nichts aus zur Frage einer "Intervention aus humanitären Gründen". Aufgrund der Erfahrungen in Kosovo könnte es nötig sein, neue internationale Verhaltensnormen aufzustellen. Nach Ansicht des ÖRK müssten sich die Kirchen an dieser Diskussion beteiligen.

Die Kirchen sollen nach Ansicht des Zentralausschusses vermehrt über den einzigartigen Beitrag nachdenken, den sie für Frieden und Versöhnung leisten können. Die geplante ÖRK-Dekade zur Überwindung von Gewalt (2001 - 2010) biete hier eine einmalige Chance, "die traditionellen Mittel gewaltloser Konfliktlösungen wiederzuentdecken".


Weitere Informationen erhalten Sie von Karin Achtelstetter, ÖRK-Medienbeauftragte
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